Datenschutzerklärung

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1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Plattform ist:
Dr. Michael Milde
Am Hirtenhaus 5, 29358 Eicklingen
E-Mail: info@mein-schulorganizer.de

Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht bestellt. Für alle Anliegen zum Datenschutz erreichst du mich unter der oben genannten Adresse.

Hinweis zur Rollenverteilung: Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) verteilt sich nach Art der Daten:

  • Für Konto-, Vertrags-, Zahlungs-, Sicherheits-, Support- und Nutzungsdaten ist der oben genannte Anbieter Verantwortlicher.
  • Für Schüler-, Anwesenheits-, Leistungs- und sonstige schulische Inhaltsdaten ist die Schule bzw. die nach Landesrecht zuständige öffentliche Stelle Verantwortliche, vertreten durch die Schulleitung. Der Anbieter wird insoweit ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) tätig – auf Grundlage des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, der mit der verantwortlichen Stelle zu schließen ist.
  • Die Lehrkraft handelt dabei als autorisierte Nutzerin innerhalb der Schule; sie ist nicht ohne Weiteres selbst Verantwortliche.

Die Auftragsverarbeitung betrifft Tarife mit Schülerverwaltung. Tarife ohne diese Verwaltung schalten die Funktionen für Klassen, Schüler:innen und Noten nicht frei; Kalender, Notizen, Materialablage und die Freitextfelder der Planung stehen dort zwar offen, personenbezogene Daten gehören aber auch dort nicht hinein – die Kund:in sagt das bei der Tarifwahl ausdrücklich zu. Deshalb verarbeite ich in diesen Tarifen keine personenbezogenen Daten Dritter, und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist für sie nicht erforderlich (siehe Abschnitt 13).

2. Die einzelnen Verarbeitungen

Die folgende Übersicht führt jede Verarbeitung einzeln auf – mit den Datenarten, dem Zweck, meiner Rolle, der Rechtsgrundlage, den Empfängern und der Speicherdauer. Eine Sammelliste von Rechtsgrundlagen für alles zusammen wäre irreführend, denn die Rolle ist nicht überall dieselbe (Abschnitt 1):

  • Für Konto-, Vertrags-, Zahlungs-, Sicherheits-, Support- und Nutzungsdaten bin ich Verantwortlicher; ich brauche dafür eine eigene Rechtsgrundlage und benenne sie unten.
  • Für Schüler-, Anwesenheits- und Leistungsdaten bin ich Auftragsverarbeiter; Verantwortliche ist die Schule. Ich habe insoweit keine eigene Rechtsgrundlage und kann keine haben: Welche Rechtsgrundlage trägt, bestimmt die Schule nach dem Schul- und Schuldatenschutzrecht ihres Landes; ich verarbeite diese Daten ausschließlich weisungsgebunden nach Art. 28 und 29 DSGVO.
Verarbeitung Daten Zweck Rolle Rechtsgrundlage Empfänger Dauer
Konto und Anmeldung E-Mail-Adresse (zugleich Login-Kennung), Name, Passwort als Hashwert, Zeitpunkt von Registrierung und Bestätigung Anlegen und Führen des Kontos, Anmeldung, Bestätigungs- und Systemnachrichten (etwa die Erinnerung vor einer Löschung) Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Nutzungsvertrags) Hetzner (Betrieb), IONOS (E-Mail-Versand) Für die Dauer des Kontos; danach 180 Tage nur noch lesend, dann Löschung (Abschnitt 10)
Nutzung der App (eigene Inhalte der Lehrkraft) Fächer, Stundenplan, Unterrichtsplanungen, Termine, Aufgaben, Notizen, hochgeladene Materialien – soweit sie keine Angaben zu anderen Personen enthalten (dafür die nächste Zeile) Bereitstellung der gebuchten Funktionen Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Hetzner Bis zur Löschung durch die Lehrkraft, längstens bis zur Löschung des Kontos
Angaben zu anderen Personen in allgemeinen Freitext- und Uploadfeldern (nur in Tarifen mit Schülerverwaltung; in Tarifen ohne sagt die Kund:in zu, solche Angaben nicht einzutragen – Abschnitt 13) Namen und weitere Angaben zu Schüler:innen, Erziehungsberechtigten oder Beschäftigten der Schule, soweit die Lehrkraft sie in Termine, Aufgaben, Tagesnotizen, Notizen, Materialien oder Planungen einträgt Von der Schule bestimmt – Organisation des eigenen Unterrichts (etwa Termin zu einem Elterngespräch) Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO); Verantwortliche ist die Schule (Abschnitte 1 und 13) Keine eigene Rechtsgrundlage des Anbieters. Sie wird von der verantwortlichen Schule bestimmt; die Verarbeitung erfolgt weisungsgebunden nach Art. 28 und 29 DSGVO Hetzner. Keine Übermittlung an die KI (Abschnitt 8) Bis zur Löschung durch die Lehrkraft, längstens bis zur Löschung des Kontos
Klassen-, Schüler- und Notenverwaltung (nur in Tarifen mit Schülerverwaltung) Stammdaten der Schüler:innen, Fehlzeiten – nur, wo die Schule das Klassenbuch gebucht hat (Schullizenz) – samt Unterrichtsstunde, Entschuldigungsstand, kurzer Bemerkung sowie der erfassenden Lehrkraft und dem Zeitpunkt, Noten und Leistungsnachweise samt der eintragenden Lehrkraft und dem Zeitpunkt, datierte Beobachtungen der Lehrkraft, Karten (gelb/rot) samt Begründung und Erziehungsmaßnahme – nur, wo die Schule das Modul gebucht hat (Schullizenz) Von der Schule bestimmt – Führen der Klassenliste, Anwesenheits- und Leistungsdokumentation Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO); Verantwortliche ist die Schule (Abschnitte 1 und 13) Keine eigene Rechtsgrundlage des Anbieters. Sie wird von der verantwortlichen Schule bestimmt (Schulgesetz und Schuldatenschutzrecht des Landes); die Verarbeitung erfolgt weisungsgebunden nach Art. 28 und 29 DSGVO Hetzner. Keine Übermittlung an die KI (Abschnitt 8) Nach Weisung der verantwortlichen Stelle; ohne abweichende Weisung 180 Tage nach Vertragsende bzw. 30 Tage nach einem Wechsel in einen Tarif ohne Schülerverwaltung, dann Löschung (Abschnitt 13)
KI-gestützte Unterrichtsplanung (nur auf ausdrücklichen Klick) Angaben der Planung (Fach, Thema, Jahrgangsstufe, Schwerpunkte, Kompetenzbezug, Profilangaben, Freitext) und der Text mitgegebener Dateien – keine Schüler- oder Notendaten Erstellen des angeforderten Unterrichtsentwurfs Verantwortlicher für die Eingaben der Lehrkraft – die Funktion ist nicht zur Verarbeitung von Schülerdaten bestimmt und deshalb nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung der gebuchten Funktion) Anthropic PBC (USA) – Abschnitte 7 und 8 Die Planung bleibt im Konto; der aus mitgegebenen Dateien gelesene Text bis zum Absenden in der Sitzung, die Datei selbst nur, wenn du sie behältst (Abschnitt 8); bei Anthropic Löschung nach 30 Tagen, Ausnahmen siehe Abschnitt 8
Nachweis über die KI-Nutzung Zeitpunkt, Umfang, Kosten und Zweck jedes Aufrufs – nicht der übermittelte Text Abrechnung des im Tarif enthaltenen Kontingents, Erkennen von Missbrauch Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Abrechnung); für die Missbrauchserkennung Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am missbrauchsfreien Betrieb) Hetzner Mit dem Konto (Abschnitt 10)
Zusage in Tarifen ohne Schülerverwaltung Zeitpunkt, der zugesagte Wortlaut und seine Fassung, der gewählte Tarif, deine E-Mail-Adresse sowie IP-Adresse und Browserkennung des Aufrufs Nachweis deiner Zusage nach AGB § 4 Abs. 2, in diesem Tarif keine personenbezogenen Daten Dritter einzugeben – auf ihr beruht, dass für diese Tarife kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (die Zusage ist Bestandteil des gewählten Tarifs) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse, die vereinbarte Nutzung belegen zu können) Hetzner Solange das Konto besteht, danach bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahres nach dem Ende des Vertrags (Verjährung, §§ 195, 199 BGB); die Verarbeitung ist in dieser Zeit auf die Aufbewahrung beschränkt
Bestätigung vor der Nutzung mit Schüler:innendaten Zeitpunkt, der bestätigte Wortlaut und seine Fassung, deine E-Mail-Adresse sowie IP-Adresse und Browserkennung des Aufrufs Nachweis deiner Erklärungen nach AGB § 4 Abs. 1a: bis zur Freigabe nur mit erfundenen Beispieldaten zu arbeiten, und beim Einreichen des Vertrags, die schulische Genehmigung eingeholt zu haben Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (die Bestätigung ist Voraussetzung der Freischaltung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse, die eigene Sorgfalt bei der Auswahl der Auftraggeberin belegen zu können) Hetzner Solange das Konto besteht, danach bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahres nach dem Ende des Vertrags (Verjährung, §§ 195, 199 BGB); die Verarbeitung ist in dieser Zeit auf die Aufbewahrung beschränkt
Eingereichter Auftragsverarbeitungsvertrag Die von dir hochgeladene Vertragsdatei und das gegengezeichnete Exemplar einschließlich der darin enthaltenen Angaben zu deiner Schule und der unterzeichnenden Schulleitung (Name, Anschrift, Funktion, Unterschrift), dazu der von dir angegebene Schulname, Zeitpunkt, Dateiname, Prüfsumme, IP-Adresse und Browserkennung sowie die Entscheidung des Anbieters samt Begründung Abschluss und Nachweis des Vertrags nach Art. 28 DSGVO zwischen deiner Schule und dem Anbieter; ohne ihn ist die Verarbeitung echter Schüler:innendaten nicht freigegeben (AGB § 4 Abs. 1a) Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung und Durchführung des Vertrags mit der Schule) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Art. 28 Abs. 3, Abs. 9 DSGVO verlangen den Vertrag in Schriftform). Für die Angaben der unterzeichnenden Person ist der Anbieter auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt — ohne sie ließe sich nicht feststellen, wer den Vertrag geschlossen hat Hetzner Solange das Konto besteht, danach bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahres nach dem Ende des Vertrags; danach werden Zeile und Datei gelöscht
Beleg der Bestellung Zeitpunkt der Bestellung und des Vertragsschlusses, E-Mail-Adresse, gewählter Tarif samt Bezeichnung, vereinbarter Preis, Währung und Abrechnungsweise, die Fassungen von AGB und Datenschutzerklärung, die dabei einbezogen waren, sowie die im Bestellvorgang erklärte Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Bestellungen bis zum 2. August 2026 ist zusätzlich die damals gesondert erklärte Beschaffenheitsvereinbarung (§ 327h BGB) festgehalten Nachweis, welcher Vertrag zu welchen Bedingungen und auf Grundlage welcher Fassung geschlossen wurde; Bestätigung der Bestellung Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Abschluss des Vertrags) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (§ 312i Abs. 1 BGB – Bestätigung des Vertrags; § 147 AO, § 257 HGB für den Beleg). Für die beiden Zustimmungen und die Fassungsangaben tritt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO hinzu: Wer sich auf sie beruft, muss sie beweisen (§ 305 Abs. 2 BGB) Hetzner; IONOS (Bestellbestätigung) Bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Der Beleg überdauert die Löschung des Kontos – ohne den Kontobezug, aber mit der E-Mail-Adresse als Zuordnung; die Verarbeitung ist in dieser Zeit auf die Aufbewahrung beschränkt (Abschnitt 10)
Abonnement und Zahlung Tarif, Laufzeit, Zahlungsintervall und -status, Kunden- und Abonnement-Kennung, Rechnungsanschrift und Land; Karten- und Kontodaten (IBAN bei Lastschrift) gibst du unmittelbar bei Stripe ein – sie erreichen diese Anwendung nie Abschluss und Abwicklung des Abonnements, Zahlungseinzug, Betrugsprävention Verantwortlicher; Stripe ist teils Auftragsverarbeiter, teils eigenständig Verantwortlicher (Abschnitt 6) Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für die Betrugsprävention Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit Stripe eigene aufsichts- und geldwäscherechtliche Pflichten erfüllt, stützt Stripe sich selbst auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) und Stripe, LLC (USA) – Abschnitte 6 und 7 Für die Vertragsdauer; Belege darüber hinaus nach der folgenden Zeile
Rechnungen und Buchführung Rechnungen, Zahlungsbelege und Buchungssätze mit Name, Anschrift und Betrag Handels- und steuerrechtliche Aufzeichnung und Aufbewahrung Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG Steuerberatung, Finanzamt (auf Anforderung) Bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; bis dahin ist die Verarbeitung auf die Aufbewahrung beschränkt
Kündigung über den Kündigungsbutton Name, E-Mail-Adresse, Art und gewünschter Zeitpunkt der Kündigung, freiwillige Angaben, Datum und Uhrzeit des Zugangs Entgegennahme, Bestätigung und Nachweis des Zugangs der Kündigung Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 312k BGB (Bestätigungs- und Nachweispflicht); im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO IONOS (Bestätigungsmail) Bis zum Ablauf der Verjährungsfristen, längstens für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
Widerruf über die Widerrufsfunktion Name, E-Mail-Adresse, Kundennummer beim Zahlungsdienstleister, freiwillige Angaben zum Grund, Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie – wenn erstattet wurde – Betrag und Währung der Rückzahlung Entgegennahme, Bestätigung und Nachweis des Zugangs des Widerrufs, Rückabwicklung des Vertrags Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 356a BGB (elektronische Widerrufsfunktion samt Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger); für die Rückzahlung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 355 Abs. 3 BGB IONOS (Bestätigungsmail); Stripe, soweit die Zahlung zurückerstattet wird (Abschnitt 6) Bis zum Ablauf der Verjährungsfristen, längstens für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
Änderungen am Konto durch den Anbieter Zeitpunkt, betroffenes Konto, ausführende Person sowie die geänderte Angabe mit ihrem vorherigen und neuen Wert (E-Mail-Adresse, Rolle, Anmeldestatus) bzw. der Versand eines Links zum Zurücksetzen des Passworts Nachvollziehbarkeit von Eingriffen in ein fremdes Konto: Ein geänderter Zugang lässt sich sonst weder belegen noch bestreiten. Änderungen, die Sie selbst an Ihren Daten vornehmen, werden nicht protokolliert. Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an der Sicherheit der Konten und am Nachweis der eigenen Sorgfalt (Art. 5 Abs. 2, Art. 32 DSGVO) keine 3 volle Kalenderjahre nach dem Ende des Vertrags
Ankündigungen der Schulleitung (Schullizenz) der Text der Ankündigung, ihr Zeitraum sowie die Person, die sie eingestellt hat. Ob eine Lehrkraft eine Ankündigung für sich ausgeblendet hat, wird gespeichert, aber nicht ausgewertet – es gibt keine Lesebestätigung. Mitteilungen der Schule an ihr Kollegium (z. B. Dienstbesprechungen). Der Text wird von der Schulleitung frei eingegeben; personenbezogene Angaben gehören dort nicht hinein. Auftragsverarbeiter für die Schule bestimmt die Schule; der Anbieter stellt die Funktion bereit (Art. 28 DSGVO) keine bis zum Ende der Schullizenz; angezeigt wird sie nur bis zu ihrem Enddatum
Bemerkung zur Woche (Klassenbuch der Schullizenz) der eingegebene Text, die Klasse, die Woche sowie die Person, die geschrieben hat, mit Zeitpunkt. Jede Änderung legt eine neue Fassung an; ältere bleiben als Historie stehen. Unterrichtsdokumentation: was in einer Woche festzuhalten ist. Der Text wird von den Lehrkräften frei eingegeben; Angaben zu einzelnen Kindern gehören in die Fehlzeiten oder die Beobachtungen, nicht hierher. Wer geschrieben hat, wird nicht angezeigt und nicht ausgewertet. Auftragsverarbeiter für die Schule bestimmt die Schule; der Anbieter stellt die Funktion bereit (Art. 28 DSGVO) keine wie die übrige Unterrichtsdokumentation der Woche
Änderungen an Fehlzeiten (Klassenbuch der Schullizenz) der vorherige und der neue Stand einer Fehlzeit im Klartext (Stunde, Entschuldigungsstand, Bemerkung), das betroffene Kind und der Tag sowie die Person, die geändert hat, mit Zeitpunkt. Nachvollziehbarkeit der Unterrichtsdokumentation: Ein Klassenbuch ist ein Beweismittel, und mehrere Länder verlangen, dass Korrekturen belegbar bleiben. Eine Auswertung, wer wie viel einträgt, gibt es ausdrücklich nicht. Auftragsverarbeiter für die Schule bestimmt die Schule; der Anbieter stellt die Funktion bereit (Art. 28 DSGVO) keine zusammen mit der Fehlzeit, auf die sie sich bezieht – eine Historie, die ihren Gegenstand überlebt, wäre eine Kopie der gelöschten Daten
Karten (gelb/rot) – Ordnungssystem der Schule, nur wo die Schule das Modul gebucht hat (Schullizenz) Art der Karte (gelb oder rot), Zeitpunkt des Vorfalls, eine kurze Begründung und die Erziehungsmaßnahme im Freitext, das betroffene Kind, das Halbjahr, auf Wunsch das Fach sowie die Lehrkraft, die die Karte gegeben hat. Wird eine Karte zurückgenommen, bleibt sie mit dem Vermerk stehen, wer sie wann zurückgenommen hat; ein Fehlgriff lässt sich stattdessen spurlos entfernen. Angaben zu Gesundheit, Herkunft oder Religion gehören ausdrücklich nicht in Begründung oder Maßnahme. Vollzug des Ordnungssystems der Schule: Drei gelbe Karten ergeben eine rote, drei rote weisen auf eine Klassenkonferenz hin. Gibt eine andere Lehrkraft einem Kind eine Karte, sieht die Klassenleitung in der Anwendung einen Hinweis mit Name, Klasse, Art der Karte und der gebenden Lehrkraft, bis sie ihn ausblendet – Begründungen und Maßnahmen stehen nur auf der Kartenseite. Eine E-Mail geht nicht. Auftragsverarbeiter für die Schule bestimmt die Schule; der Anbieter stellt die Funktion bereit (Art. 28 DSGVO) Innerhalb der Schule alle Lehrkräfte – auch solche, die das Kind nicht unterrichten. Das ist die ausdrückliche Weisung der Schule und der Zweck des Moduls; sichtbar sind dort ausschließlich Karten, keine Noten, Beobachtungen oder Fehlzeiten. Sonst keine. wie die übrige Unterrichtsdokumentation – ein Jahr nach der Zeugnisausgabe des Halbjahres, Frist je Schule einstellbar
Freigabe von Noten zur Einsicht (Schullizenz) betroffener Kurs, die Rolle, für die freigegeben wurde, Zeitpunkt der Anfrage und der Freigabe, die anfragende Person, die Befristung und ein freiwilliger Anlass (z. B. „Zeugniskonferenz") Grundlage der Noteneinsicht durch die Klassenlehrer:in. Erteilen kann sie allein die Lehrkraft; sie ist stets befristet und jederzeit vorzeitig beendbar. Zurückgenommene und abgelaufene Freigaben – auch frühere an die Schulleitung – bleiben als Nachweis stehen, dass die Einsicht bestand. Auftragsverarbeiter für die Schule bestimmt die Schule; der Anbieter stellt die Funktion bereit (Art. 28 DSGVO) keine solange der Kurs besteht; sie wird mit ihm und mit dem Konto der Lehrkraft gelöscht
Gemeinsam geführte Fächer (Schullizenz) betroffenes Fach, die beteiligten Lehrkräfte, die zuordnende Person sowie Zeitpunkt der Zuordnung und ihrer Beendigung Abbilden der Doppelbesetzung: Wo zwei Lehrkräfte dasselbe Fach gemeinsam unterrichten, führen sie eine gemeinsame Notenliste statt zweier. Festgestellt wird das von der Schule; beendete Zuordnungen bleiben als Nachweis stehen, wer wann mitbenotet hat. Auftragsverarbeiter für die Schule bestimmt die Schule; der Anbieter stellt die Funktion bereit (Art. 28 DSGVO) keine solange das Fach besteht; die Zuordnung wird mit ihm gelöscht
Einsicht in Noten (Schullizenz) Zeitpunkt, einsehende Person, die Lehrkraft, deren Noten eingesehen wurden, der betroffene Kurs, die Rolle, auf der die Einsicht beruhte, und bei der Schulleitung der von ihr angegebene Anlass Nachvollziehbarkeit der Zugangskontrolle: Ohne dieses Protokoll wäre nicht feststellbar, wer in die Noten fremder Klassen gesehen hat. Die Schulleitung sieht die Notenlisten nur in den letzten 28 Tagen vor Halbjahresende und nach Angabe eines Anlasses, die Klassenlehrer:in nur mit befristeter Freigabe der Lehrkraft. Die Lehrkraft sieht das Protokoll zu ihren Kursen. Auftragsverarbeiter für die Schule bestimmt die Schule; der Anbieter stellt die Funktion bereit (Art. 28 DSGVO, Art. 32 Abs. 1 lit. b) keine 3 volle Kalenderjahre nach dem Ende des Vertrags
Import-Protokoll (Schullizenz) Zeitpunkt, Dateiname, die handelnde Person und allein die Zeilen, die nicht übernommen wurden – beim Stundenplan Klasse, Tag, Stunde, Fach, Kürzel und Raum, beim Einlesen von Schüler:innen Name, Geburtsdatum und die von der Schule angegebenen Kontaktdaten, jeweils mit dem Grund Damit die Schule nachtragen kann, was beim Einlesen liegengeblieben ist. Übernommene Zeilen stehen nicht darin – sie sind der Stundenplan bzw. die Klassenliste selbst. Auftragsverarbeiter für die Schule Weisung der Schule (Art. 28 DSGVO) keine 180 Tage nach dem Import; früher, wenn das Konto der handelnden Person gelöscht wird
Kontaktanfragen und Unterstützung Name, Schule, E-Mail-Adresse und der Inhalt der Nachricht Beantwortung der Anfrage Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei Anfragen zum Vertrag; sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung) IONOS; eine Speicherung in der App findet nicht statt Solange die Anfrage bearbeitet wird und Rückfragen zu erwarten sind, danach Löschung im Postfach
Meldungen über rechtswidrige Inhalte Name, E-Mail-Adresse und Begründung der Meldung Prüfung der Meldung, Rückmeldung an die meldende Person, Nachweis der Bearbeitung Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 IONOS; im gesetzlich vorgesehenen Fall zuständige Behörden Bis zum Abschluss der Prüfung und für die Dauer der Nachweisführung
Betrieb und Sicherheit (Server-Logfiles) IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, Browser-Kennung, Statuscode Betrieb der Anwendung, Fehlersuche, Abwehr von Angriffen und Missbrauch Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und stabilen Betrieb) Hetzner 7 Tage, danach automatische Löschung
Missbrauchsschutz der öffentlichen Formulare (Kontakt, Kündigung) Prüfsumme (Hashwert) der IP-Adresse – die Adresse selbst wird dafür nicht gespeichert –, Zahl der Absendevorgänge, Zeitpunkt des Seitenaufrufs Abwehr automatisierter Massenzusendungen über diese Formulare, insbesondere Schutz Dritter davor, über sie unaufgefordert E-Mails zu erhalten Verantwortlicher Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem missbrauchsfreien Betrieb und am Schutz Dritter vor unerwünschten Zusendungen) Hetzner 1 Stunde im Arbeitsspeicher, danach automatischer Wegfall

Keine Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung. Eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO wird derzeit für keine Funktion eingeholt und ist für keine erforderlich: Es gibt keine Reichweitenmessung, keine Werbung und keine nicht erforderlichen Cookies (Abschnitt 4). Käme eine Funktion hinzu, die eine Einwilligung verlangt, würde sie gesondert eingeholt und wäre jederzeit widerrufbar.

Wohin sich betroffene Personen wenden, richtet sich nach der Rolle in der Spalte „Rolle“: Bei den Zeilen mit der Rolle „Verantwortlicher“ bin ich der Ansprechpartner, bei der Auftragsverarbeitung die Schule. Der Abschnitt 12 sagt das im Einzelnen.

3. Welche Daten ich verarbeite

  • Kontodaten: E-Mail-Adresse (zugleich Login-Kennung), Name, Passwort (wird nur mit einem sicheren Hashverfahren verarbeitet und als Hashwert gespeichert, nicht im Klartext), Zeitpunkt der Registrierung und der E-Mail-Bestätigung. Nach der Registrierung geht eine Bestätigungsmail an die angegebene Adresse; ohne Bestätigung bleibt das Konto eingeschränkt. Außerdem halte ich fest, wann du dich zuletzt angemeldet hast und an welchem Tag du die App zuletzt aufgerufen hast – Letzteres taggenau, ohne Uhrzeit und ohne festzuhalten, was du aufgerufen hast. Ich brauche beides, um ungenutzte Konten zu erkennen (etwa vor der Löschung nach Ablauf oder bei einer Rückfrage im Support); Rechtsgrundlage ist mein berechtigtes Interesse an einem geordneten Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Beide Angaben gehören zum Konto und werden mit ihm gelöscht.
  • Nutzungsdaten: Server-Logfiles mit IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufener Adresse, Browser-Kennung und Statuscode. Beim Absenden des Kontakt- und des Kündigungsformulars kommt eine Prüfsumme der IP-Adresse hinzu, mit der ich massenhafte automatisierte Zusendungen abwehre; die Adresse selbst wird dafür nicht gespeichert.
  • Inhaltsdaten: alles, was die Lehrkraft in der App anlegt – Fächer, Stundenplan, Unterrichtsplanungen, Termine, Aufgaben, Notizen, hochgeladene Materialien und – nur in Tarifen mit Schülerverwaltung – Schüler-, Anwesenheits- und Notendaten.
  • Vertrags- und Zahlungsdaten: gebuchter Tarif, Laufzeit, Zahlungsintervall und Zahlungsstatus. Die eigentliche Zahlung wickelt Stripe ab (Abschnitt 6); Kartendaten erreichen diese Anwendung nie.
  • Belege der Buchhaltung: Rechnungen und Zahlungsbelege, die für die steuerliche Aufzeichnung aufbewahrt werden.
  • Angaben zur KI-Nutzung: Zeitpunkt, Umfang und Kosten jedes KI-Aufrufs je Konto – nötig, um das im Tarif enthaltene Kontingent abzurechnen und Missbrauch zu erkennen. Die Inhalte der Planungen werden dabei nicht zusätzlich gespeichert (siehe Abschnitt 8).
  • Bestellungen: Zu jeder Bestellung wird ein Beleg angelegt – Tarif, Preis, Zeitpunkt, die einbezogenen Fassungen von AGB und Datenschutzerklärung und die beiden im Bestellvorgang gesondert erklärten Zustimmungen. Er bleibt als Vertrags- und Buchungsbeleg auch dann erhalten, wenn das Konto gelöscht ist (Abschnitt 10).
  • Kündigungen: Wer den Kündigungsbutton ohne Anmeldung nutzt, gibt seine E-Mail-Adresse und optional eine Nachricht an; angemeldet genügt ein Klick, Name und E-Mail stammen dann aus dem Konto. Gespeichert werden diese Angaben mit Datum und Uhrzeit, weil die Kündigung mit dem Klick zugegangen ist und dieser Zugang nachweisbar bleiben muss (§ 312k BGB) – auch dann, wenn zu der Adresse gar kein Konto besteht.
  • Widerrufe: Dasselbe gilt für die Widerrufsfunktion, die ebenfalls ohne Anmeldung erreichbar ist (§ 356a BGB): E-Mail-Adresse, optionale Angaben zum Grund und der Zeitpunkt des Zugangs. Wird die Zahlung erstattet, kommen Betrag und Währung der Rückzahlung hinzu. Widerruf und Kündigung sind zweierlei – der Widerruf beseitigt den Vertrag rückwirkend, die Kündigung beendet ihn für die Zukunft.
  • Kontaktanfragen: Name, Schule, E-Mail-Adresse und die Nachricht. Sie werden nicht in der App gespeichert, sondern nur als E-Mail an den Betreiber weitergeleitet und dort im Postfach aufbewahrt, solange die Anfrage bearbeitet wird.
  • Meldungen über rechtswidrige Inhalte: Wer über die Kontaktstelle (§ 10 der AGB) einen Inhalt meldet, gibt Name, E-Mail-Adresse und die Begründung an. Diese Angaben werden zur Prüfung der Meldung, für die Rückmeldung an die meldende Person und als Nachweis der Bearbeitung aufbewahrt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065.

4. Cookies und lokale Speicherung

Die App setzt ausschließlich Cookies und legt ausschließlich solche Angaben im Browser ab, die für den Betrieb technisch erforderlich sind oder die eine Bedienhandlung ausdrücklich veranlasst. Eine Einwilligung ist dafür nicht nötig (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG); ein Einwilligungsbanner gibt es deshalb nicht. Es findet keine Reichweitenmessung, kein Tracking und keine Werbung statt.

Cookies

  • Anmeldung (sessionid) – hält die Anmeldung aufrecht. Laufzeit bis zu 90 Tage ab der letzten Nutzung, damit man sich nicht an jedem Unterrichtstag neu anmelden muss; die Abmeldung beendet es sofort.
  • Formularschutz (csrftoken) – schützt Formulare vor fremden Absendern. Er wird bereits auf der Anmeldeseite gesetzt, also vor der Anmeldung.
  • Rückmeldung (messages) – trägt eine einmalige Meldung wie „Gespeichert.“ über den Seitenwechsel und wird gelöscht, sobald sie angezeigt wurde.

Im Browser abgelegte Angaben (keine Cookies)

Diese Angaben werden nicht an den Server gesendet, sondern nur im Speicher des Browsers abgelegt und von dort wieder gelesen. Anders als das Anmelde-Cookie enden sie nicht mit der Abmeldung; auf einem gemeinsam genutzten Gerät bleiben sie also bestehen, bis der Browserspeicher geleert wird. Löschen lassen sie sich jederzeit über die Einstellungen des Browsers.

  • Seiten-Zwischenspeicher (htmx-history-cache) – hält bis zu zehn zuletzt besuchte Seiten als Momentaufnahme vor, damit die Zurück-Schaltfläche des Browsers ohne erneutes Laden funktioniert (genutzt im Stundenplan und im Methodenkoffer). Die Momentaufnahme enthält den dargestellten Seiteninhalt.
  • Einstiegs-Tour (tour-gruss-… mit der Kontonummer, tour-spaeter) – dass die Begrüßung bereits gezeigt wurde und welcher Schritt auf „später“ gestellt ist. Der zweite Merker endet mit dem Schließen des Browser-Reiters.
  • Entwurf einer handschriftlichen Notiz (noteDraft) – der noch nicht gespeicherte Stand eines Blattes: die Striche samt Farben und Strichstärken, die gewählte Papierart, der Titel, der Zeitpunkt der letzten Änderung und – beim Weiterschreiben an einem vorhandenen Blatt – dessen Nummer. So vernichtet ein versehentlicher Seitenwechsel, ein Absturz oder eine abgebrochene Verbindung die Handschrift nicht. Der Eintrag wird entfernt, sobald das Blatt gespeichert ist – also erst, wenn der Server den Empfang bestätigt hat – oder sobald das Blatt geleert wird.
  • Entwurf einer getippten Notiz (noteTextDraft) – dasselbe für die getippte Notizart: der noch nicht gespeicherte Text samt seiner Formatierung, der Titel, der Zeitpunkt der letzten Änderung und – beim Bearbeiten einer vorhandenen Notiz – deren Nummer. Ein eigener Eintrag neben dem Entwurf des Blattes und nicht derselbe: Wer ein Blatt offen hat und daneben eine Textnotiz beginnt, verlöre sonst den einen über den anderen. Er wird entfernt, sobald die Notiz gespeichert ist – also erst, wenn der Server den Empfang bestätigt hat.

Die gewählte Farbvariante wird nicht im Browser gespeichert, sondern als Einstellung zum Konto – damit sie auf jedem Gerät gilt. Sie gehört deshalb zu den Kontodaten (Abschnitt 3).

5. Hosting und Serverstandort

Die Anwendung wird bei der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, betrieben; der Serverstandort liegt in Deutschland. Mit dem Anbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Alle Darstellungsmittel der Oberfläche (Schriften, Stylesheets, Skripte) werden von diesem Server ausgeliefert. Es werden keine Inhalte von fremden Servern (Content Delivery Networks) nachgeladen; beim bloßen Aufruf einer Seite gelangt deine IP-Adresse also an keinen Dritten.

6. Empfänger der Daten

Eine Weitergabe erfolgt nur an die nachstehenden Dienstleister sowie soweit gesetzlich vorgeschrieben (etwa an das Finanzamt oder die Steuerberatung). Die Rolle ist dabei nicht bei allen Empfängern dieselbe: Die meisten werden ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) tätig – ein Zahlungsdienstleister ist das jedoch naturgemäß nur zum Teil, weil er eigene aufsichts- und geldwäscherechtliche Pflichten erfüllen muss. Wo das der Fall ist, ist es unten ausdrücklich benannt.

  • Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen (Deutschland) – Betrieb der Server und der Datenbank. Rolle: Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Kein Drittlandbezug.
  • IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (Deutschland) – Versand der Bestätigungs-, Erinnerungs- und Rechnungs-E-Mails. Rolle: Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Kein Drittlandbezug.
  • Anthropic – Verarbeitung der KI-Anfragen, ausschließlich bei aktiver Nutzung der Planungsfunktionen. Rolle: Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) auf Grundlage des Data Processing Addendum, das Bestandteil der kommerziellen Nutzungsbedingungen ist. Vertragspartner ist nach diesen Bedingungen bei Ansässigkeit im Europäischen Wirtschaftsraum Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor South Bank House, Barrow Street, Dublin 4 (Irland); verarbeitet und gespeichert wird bei Anthropic PBC, 548 Market St, San Francisco, CA 94104 (USA), die auch die Rechnungen stellt. Drittlandbezug: USA (Abschnitte 7 und 8).

Stripe – geteilte Rollen

Die Zahlungsabwicklung übernimmt Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland, unter Einbindung verbundener Unternehmen, insbesondere Stripe, LLC (USA) – an diese Gesellschaft knüpft der Auftragsverarbeitungsvertrag von Stripe die Übermittlung in die USA. Stripe beschreibt seine datenschutzrechtliche Rolle in seinem Auftragsverarbeitungsvertrag ausdrücklich nicht einheitlich; entsprechend ist auch hier zu unterscheiden:

Übermittelt werden

Name, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift und Land, der gebuchte Tarif, Betrag, Zahlungsintervall und Zahlungsstatus, die Zahlungsdaten (Karten- bzw. Kontodaten, die die betroffene Person unmittelbar bei Stripe eingibt – sie erreichen diese Anwendung nie), die Kunden- und Abonnement-Kennung sowie technische Daten des Bezahlvorgangs (IP-Adresse, Zeitpunkt, Gerät-/Browser-Merkmale).

Zwecke und jeweilige Rolle

  • Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO): soweit Stripe im Auftrag des Anbieters Plattformleistungen erbringt – Abonnement- und Rechnungsverwaltung, Kundenkonto im Zahlungsportal, Auswertungen zum Vertragsbestand.
  • Eigenständig Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO): soweit Stripe eigene Zwecke verfolgt – Durchführung des Zahlungsvorgangs innerhalb der Zahlungsnetzwerke, Betrugsprävention und Risikobewertung, Erfüllung eigener aufsichts-, geldwäsche- und steuerrechtlicher Pflichten (u. a. Identifizierungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten) sowie Sicherheit und Weiterentwicklung der eigenen Zahlungsdienste. Für diese Verarbeitung ist Stripe selbst verantwortlich; es gelten die Datenschutzhinweise von Stripe, an die sich betroffene Personen insoweit auch unmittelbar wenden können.

Rechtsgrundlagen

Zu trennen sind zwei Ebenen. Die Übermittlung durch mich an Stripe stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Abwicklung des Abonnements einschließlich der Zahlung); soweit dabei Angaben zur Abwehr missbräuchlicher Zahlungen übermittelt werden, tritt mein berechtigtes Interesse an einer missbrauchsfreien Abwicklung hinzu (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die weitere Verarbeitung durch Stripe zu eigenen Zwecken beruht dagegen auf den Rechtsgrundlagen, die Stripe als eigenständig Verantwortlicher selbst bestimmt; sie ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von Stripe, nicht aus dieser Erklärung. Gesetzliche Pflichten, die Stripe als Zahlungsdienstleister treffen (etwa aufsichts-, geldwäsche- und steuerrechtliche Pflichten), sind keine gesetzlichen Pflichten von mir und tragen meine Verarbeitung deshalb nicht. Zum Drittlandbezug siehe Abschnitt 7.

Im Bezahlvorgang stehen mehrere Zahlungswege zur Auswahl – Kartenzahlung (einschließlich Apple Pay und Google Pay), SEPA-Lastschrift und das Schnellzahlverfahren Link. Sie werden sämtlich von Stripe bereitgestellt und über Stripe abgewickelt; ein weiterer Empfänger kommt dadurch nicht hinzu.

Abrufe bei fremden Diensten ohne Personenbezug

Für zwei Komfortfunktionen holt der Server der Anwendung Angaben bei fremden Diensten ein:

  • Ferien und Feiertage über die OpenHolidays API (openholidaysapi.org). Übermittelt werden dabei ausschließlich das Bundesland und der abgefragte Zeitraum.
  • Titel und Verlag eines Lehrwerks zu einer eingegebenen ISBN – der Reihe nach bei der Deutschen Nationalbibliothek (Deutschland), bei Google Books (Google LLC, USA) und bei Open Library (Internet Archive, USA), bis einer der drei einen Treffer liefert. Übermittelt wird dabei ausschließlich die ISBN – eine Angabe über ein Buch, nicht über einen Menschen.

Mit diesen Abfragen geht kein Kennzeichen der abfragenden Person mit: kein Name, keine E-Mail-Adresse, keine Konto-, Sitzungs- oder Gerätekennung – und insbesondere nicht deine IP-Adresse. Der Abruf erfolgt vom Server der Anwendung aus, nicht aus deinem Browser; beim abgefragten Dienst kommt deshalb die Adresse dieses Servers an, so wie bei den Darstellungsmitteln der Oberfläche (Abschnitt 5). Der abgefragte Dienst kann eine solche Anfrage keiner Person zuordnen, und der Anbieter übermittelt ihm dafür auch nichts, woraus sich ein Bezug herstellen ließe. Es handelt sich deshalb nicht um eine Übermittlung personenbezogener Daten, und die genannten Dienste sind keine Empfänger im Sinne des Art. 4 Nr. 9 DSGVO. Sie werden auch nur auf ausdrückliche Anforderung angesprochen – beim Abruf der Ferien und beim Klick auf die ISBN-Ergänzung –, nicht im Hintergrund.

7. Übermittlung in Drittländer

Die Verarbeitung findet grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union statt. In ein Drittland (USA) gehen Daten nur an zwei Empfänger, und sie sind verschieden zu beurteilen:

  • Stripe: Hier werden personenbezogene Daten übermittelt – deine Vertrags- und Zahlungsdaten samt E-Mail-Adresse.
  • Anthropic (KI-Funktion): Übermittelt werden die Angaben deiner Planung und die von dir hinterlegten Angaben zu deinem Unterrichtsstil (Abschnitt 8). Wer die Anfrage gestellt hat, erfährt Anthropic nicht: Der Abruf läuft über den Zugang des Anbieters und trägt weder deinen Namen noch eine Kennung deines Kontos. Daten Dritter, insbesondere von Schüler:innen, gehören dort nicht hinein und sind ausdrücklich untersagt (AGB § 4c Abs. 2).

Da die an Anthropic übermittelten Angaben personenbezogene Daten enthalten können, behandelt der Anbieter die Übermittlung vorsorglich als Drittlandübermittlung und stützt sie auf die unten benannte Garantie. Für jeden der beiden Empfänger ist unten benannt, auf welche Garantie sich die Übermittlung tatsächlich stützt – nicht bloß, welche in Betracht käme.

Daneben spricht der Server für die Ergänzung von Lehrwerksangaben zwei Dienste an, die in den USA betrieben werden – Google Books und Open Library. Dabei wird ausschließlich die abgefragte ISBN übermittelt und kein personenbezogenes Datum; die Begründung steht in Abschnitt 6 („Abrufe bei fremden Diensten ohne Personenbezug"). Eine Übermittlung im Sinne des Kapitels V der DSGVO liegt darin nicht, und es bedarf für sie deshalb auch keiner Garantie nach Art. 46 DSGVO.

Empfänger Genutzte Transfergrundlage
Stripe, LLC (USA) Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO): Stripe, LLC ist nach dem EU-U.S. DPF zertifiziert, für HR- und Nicht-HR-Daten; der Eintrag ist am 25. Juli 2026 in der offiziellen DPF-Liste nachgesehen worden und war dort mit dem Status Active geführt (nächste Rezertifizierung fällig am 11. Mai 2027). Nachrangig gelten die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 1 Verantwortlicher → Verantwortlicher für die in Abschnitt 6 genannten eigenen Zwecke von Stripe, Modul 2 Verantwortlicher → Auftragsverarbeiter sowie Modul 3 Auftragsverarbeiter → Auftragsverarbeiter), die Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags mit Stripe sind. „Nachrangig“ heißt: Der Vertrag ordnet eine Rangfolge an, es gilt immer nur eine Grundlage; die Klauseln greifen, falls die Zertifizierung entfällt oder eine Verarbeitung nicht von ihr gedeckt ist.
Anthropic PBC (USA) Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 2 Verantwortlicher → Auftragsverarbeiter, bei Weitergabe durch die irische Gesellschaft Modul 3 Auftragsverarbeiter → Auftragsverarbeiter). Sie sind Bestandteil des Data Processing Addendum, das nach Angaben des Anbieters automatisch Teil der kommerziellen Nutzungsbedingungen ist. Auf eine DPF-Zertifizierung wird nicht abgestellt – der Anbieter ist dort nicht zertifiziert.

Für beide Empfänger liegt eine schriftlich dokumentierte Übermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment) vor: Sie bewertet, ob die Übermittlung trotz des Zugriffsrechts US-amerikanischer Behörden vertretbar ist. Stand: 25. Juli 2026, jährliche Überprüfung; sie kann unter der in Abschnitt 1 genannten Adresse angefordert werden. Ergänzend gelten technische und organisatorische Maßnahmen: Transportverschlüsselung auf allen Übertragungswegen, die vom jeweiligen Empfänger zugesagte Verschlüsselung gespeicherter Daten, Beschränkung der übermittelten Daten auf das für den jeweiligen Zweck Erforderliche (insbesondere werden an die KI keine Schüler- oder Notendaten übermittelt, siehe Abschnitt 8) sowie die vertragliche Zusage der Empfänger, behördliche Auskunftsersuchen zu prüfen, anzufechten und – soweit rechtlich zulässig – anzuzeigen.

Kopie der Garantien: Eine Kopie der jeweils genutzten Standardvertragsklauseln beziehungsweise der Nachweis der DPF-Zertifizierung kann unter der in Abschnitt 1 genannten Adresse angefordert werden. Der Stand der Zertifizierung lässt sich zudem jederzeit selbst in der öffentlichen DPF-Liste nachsehen.

8. KI-gestützte Unterrichtsplanung

Die App kann auf ausdrückliche Anforderung Unterrichtsentwürfe erzeugen lassen. Erst dieser Klick löst eine Übermittlung aus; ohne ihn wird nichts an die KI gesendet. Verarbeitet wird die Anfrage von Anthropic PBC (USA) über deren Programmierschnittstelle; zu den beteiligten Gesellschaften siehe Abschnitt 6.

Übermittelt werden die Angaben der jeweiligen Planung: Fach, Thema, Jahrgangsstufe, gewünschte Schwerpunkte, der ausgewählte Kompetenzbezug aus dem Kerncurriculum, die im Profil hinterlegten Angaben zum eigenen Unterrichtsstil sowie eigene Anweisungen im Freitext. Werden für eine Planung Dateien mitgegeben, wird deren Text ausgelesen und mitgesendet; die Dateien selbst werden nicht übertragen. Ob sie gespeichert werden, entscheidest du: siehe „Was mit den mitgegebenen Dateien geschieht“ weiter unten.

Wird eine einzelne Stunde des Stundenplans vorbereitet, gehen zusätzlich die Angaben dieser Stunde mit: ihr Datum, ihre Dauer, das Fach und die Jahrgangsstufe des Kurses, das, was in der Stunde bereits eingetragen ist (Thema, Verlauf, Material, Hausaufgabe), sowie Thema und Hausaufgabe der vorangegangenen Stunde desselben Kurses, damit der Entwurf daran anknüpfen kann. Bevor der Vorgang ausgelöst wird, zeigt die App diese Angaben vollständig an.

Die Anwendung übermittelt keine unmittelbare Kennung der anfragenden Person: Sie sendet weder deinen Namen noch eine Kennung deines Kontos; der Abruf läuft über den Zugang des Anbieters. Eine Zuordnung der Anfrage zu einem Konto ist dem KI-Dienstleister anhand der Angaben, die die Anwendung selbst hinzufügt, daher nicht möglich.

Die Anwendung fügt der Anfrage keine Namen, Noten oder sonstigen personenbezogenen Daten einzelner Schüler:innen automatisiert hinzu. Bei der Planung einer Unterrichtseinheit ergibt sich das schon aus dem Aufbau der App: Von einer Einheit führt kein Weg zu einer Klasse oder einem Kind. Bei der Vorbereitung einer einzelnen Stunde gibt es einen solchen Weg – die Stunde gehört zu einem Kurs und damit zu einer Klasse –; er wird dort ausdrücklich nicht beschritten: Übermittelt werden nur die oben genannten Angaben zum Unterricht, nie der Name der Klasse, ihre Besonderheiten, ein Schülername, eine Bemerkung zu einem Kind oder ein Fehltag.

Freitextfelder und Dateien sind technisch aber frei befüllbar. Der Anbieter kann deshalb nicht ausschließen, dass jemand dort Namen, Förderbedarfe, Gesundheits- oder Leistungsangaben einträgt. Dagegen ist vorgesehen:

  • An den Eingabefeldern der KI-Funktion steht unmittelbar am Feld, dass die Eingabe an den KI-Dienstleister in den USA geht und dass Angaben zu einzelnen Schüler:innen dort nicht hineingehören. Das betrifft die Freitextfelder des Planungsassistenten, die beiden Felder des KI-Profils (sie gehen bei jeder Planung mit) und die Fläche, auf der Dateien für eine Planung abgelegt oder aus der eigenen Materialsammlung ausgewählt werden.
  • Beim Hochladen in die Materialsammlung steht der Hinweis nicht: Ein dort abgelegtes Material verlässt die Anwendung nicht von allein. Es geht erst dann an den KI-Dienstleister, wenn es im Planungsassistenten ausdrücklich als Grundlage einer Planung ausgewählt wird – und an dieser Auswahl steht der Hinweis.
  • Vor der ersten mitgegebenen Datei ist die Kenntnisnahme dieses Hinweises ausdrücklich zu bestätigen; ohne diese Bestätigung nimmt die App keine Datei an.
  • Es gibt keine vorausgewählte Übermittlung: Ohne den ausdrücklichen Klick auf „Mit KI planen“ verlässt kein Inhalt die Anwendung.
  • Die Eingabe personenbezogener Daten Dritter in die KI-Funktion ist vertraglich untersagt – ausdrücklich in § 4c der AGB, und zwar in allen Tarifen, auch in solchen mit Schülerverwaltung.

Über jeden KI-Aufruf wird ein inhaltsarmer Nachweis geführt (Zeitpunkt, Umfang, Kosten, Zweck) – nicht der übermittelte Text. Die Angaben der Planung selbst (Thema, Schwerpunkte, Freitext) werden als Teil der gespeicherten Unterrichtsplanung im eigenen System aufbewahrt, damit die Planung später noch nachvollziehbar und änderbar ist.

Was mit den mitgegebenen Dateien geschieht

Eine Datei wird beim Ablegen einmal gelesen und dann verworfen; übertragen wird nur der daraus gewonnene Text. Was mit ihm geschieht, hängt davon ab, was du wählst:

  • Nur für diese Planung (Voreinstellung): Der ausgelesene Text liegt bis zum Absenden der Planung in deiner Sitzung auf dem Server – er muss dort liegen, weil zwischen dem Ablegen und dem Klick auf „Mit KI planen“ mehrere Seitenaufrufe liegen. Mit der Planung wird er gelöscht, ebenso beim nächsten Öffnen des Assistenten. Als Material oder Datei wird nichts abgelegt.
  • In der Materialsammlung behalten: Hakst du das im Assistenten an, wird die Datei zusätzlich als dein Material gespeichert und erscheint unter „Material“. Sie bleibt dort, bis du sie löschst, und zählt gegen deinen Speicherplatz. An der KI-Übermittlung ändert das nichts – übertragen wird auch dann nur der Text.

Umgekehrt kannst du ein bereits abgelegtes Material als Grundlage einer Planung wählen. Auch dabei wird nur sein Text gelesen und übermittelt; eine zweite Kopie entsteht nicht.

Was mit den Daten bei Anthropic geschieht

Die folgenden Angaben beruhen auf den Auskünften des Anbieters für seine kommerzielle Programmierschnittstelle (Stand: 24. Juli 2026):

  • Kein Training: Über die Programmierschnittstelle übermittelte Ein- und Ausgaben werden nicht zum Training der Modelle verwendet.
  • Regel-Aufbewahrung: Ein- und Ausgaben werden innerhalb von 30 Tagen automatisch gelöscht.
  • Ausnahmen: Bei einem möglichen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien können Ein- und Ausgaben bis zu zwei Jahre, die zugehörigen Klassifizierungsergebnisse bis zu sieben Jahre gespeichert werden. Längere Aufbewahrung kann außerdem gesetzlich veranlasst sein.
  • Speicherregion: Die Speicherung erfolgt standardmäßig in den USA; der Anbieter verarbeitet Kundendaten inzwischen in mehreren geografischen Regionen, eine abweichende Region ist hier nicht vereinbart.
  • Keine Zero-Data-Retention: Eine sofortige Löschung ohne Zwischenspeicherung gilt nur aufgrund einer gesondert genehmigten Vereinbarung. Eine solche besteht nicht; es gilt die oben genannte Regel-Aufbewahrung.
  • Vertragsgrundlage: das Data Processing Addendum des Anbieters einschließlich der Standardvertragsklauseln; es ist nach dessen Angaben automatisch Bestandteil der kommerziellen Nutzungsbedingungen (Transfergrundlage: siehe Abschnitt 7).
  • Unterauftragsverarbeiter: Der Anbieter setzt eigene Unterauftragsverarbeiter ein, insbesondere Betreiber der genutzten Rechenzentrums-Infrastruktur. Die jeweils aktuelle Liste führt der Anbieter öffentlich; sie kann auch unter der in Abschnitt 1 genannten Adresse angefordert werden.

Rechtsgrundlage der Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung der gebuchten Funktion).

Transparenz nach der KI-Verordnung

Die Planungsfunktion ist ein KI-System: Die App weist an der Funktion selbst darauf hin, und jede so entstandene Planung ist in der App als maschinell erzeugt gekennzeichnet. Die Kennzeichnung steht als eigenes Merkmal an der Planung und wird beim Datenexport mit ausgegeben. Die Entwürfe sind Vorschläge und vor dem Einsatz fachlich zu prüfen (Abschnitt 9). Der Anbieter setzt die Funktion nicht ein, um Schüler:innen zu bewerten, Lernstände vorherzusagen oder über den Bildungsweg zu entscheiden.

9. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Insbesondere trifft die KI-Funktion keine Entscheidungen: Sie erstellt Vorschläge für den Unterricht, über deren Verwendung allein die Lehrkraft entscheidet. Noten werden ausschließlich aus den von der Lehrkraft eingetragenen Werten nach dem von ihr selbst festgelegten Bewertungsschema berechnet.

10. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt und keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist entgegensteht. Gelöscht wird zuerst im laufenden Betrieb; aus den Sicherungen fallen die Daten erst mit deren Rotation – dazu der letzte Absatz dieses Abschnitts. Im Einzelnen:

  • Konto und Inhalte nach Vertragsende: Endet ein kostenpflichtiger Vertrag, bleibt das Konto noch 180 Tage lesend zugänglich, damit die eigenen Daten angesehen und exportiert werden können; danach werden Konto und sämtliche zugehörigen Inhalte vollständig gelöscht. 14 Tage vor der Löschung geht eine Erinnerung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Wird in dieser Zeit wieder ein Tarif gebucht, entfällt die Löschung. Ausgenommen sind die Belege, die aufzubewahren sind: Bestellung, Kündigung, Widerruf, Rechnungen sowie die Nachweise aus Abschnitt 2. Sie verlieren mit der Löschung ihre Verknüpfung zum Konto, bleiben aber als Beleg bestehen; die Verarbeitung ist dann auf die Aufbewahrung beschränkt.
  • Konten aus der Testphase: Die Testphase dauert 30 Tage. Wird danach kein Abonnement abgeschlossen, bleibt das Konto weitere 180 Tage lesend zugänglich, damit die eigenen Daten exportiert werden können, und wird anschließend vollständig gelöscht. 14 Tage vorher geht eine Erinnerung an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Schülerdaten nach Wechsel in einen Tarif ohne Schülerverwaltung: 30 Tage ab dem Wechsel, in denen sie nur noch angesehen und exportiert werden können; danach vollständige Löschung (siehe Abschnitt 13). Bei Rückwechsel innerhalb der Frist entfällt die Löschung.
  • Server-Logfiles: 7 Tage, danach automatische Löschung.
  • Missbrauchsschutz der öffentlichen Formulare: die Prüfsumme der IP-Adresse liegt 1 Stunde im Arbeitsspeicher und fällt danach von selbst weg; sie wird nicht in die Datenbank geschrieben und ist nicht in eine Adresse zurückzurechnen.
  • Zwischenstände im Planungs-Assistenten: Der aus mitgegebenen Dateien gelesene Text liegt bis zum Absenden der Planung in deiner Sitzung auf dem Server (Abschnitt 8). Er wird mit der Planung gelöscht, spätestens beim nächsten Öffnen des Assistenten; abgelaufene Sitzungen werden zusätzlich täglich aufgeräumt.
  • Kündigungen und Widerrufe: bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, längstens jedoch für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
  • Bestellbelege: bis zum Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen – wie die Rechnungen, denn der Beleg weist zugleich den Geschäftsvorfall aus. Er bleibt auch nach der Löschung des Kontos erhalten, weil er sonst gerade dann fehlte, wenn über den Vertrag gestritten wird.
  • Rechnungen und Buchungsbelege: bis zum Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG). Während dieser Zeit ist die Verarbeitung auf die Aufbewahrung beschränkt.

Nachlauf in den Sicherungen. Damit ein technischer Defekt nicht die Arbeit eines Schuljahres vernichtet, wird der Datenbestand täglich gesichert. Diese Sicherungen werden gestaffelt aufbewahrt und der Reihe nach überschrieben; die letzte Kopie eines gelöschten Datensatzes verschwindet damit spätestens 35 Tage nach der Löschung. In dieser Zeit sind die Daten dem laufenden Betrieb bereits entzogen: Sie sind über die App nicht mehr erreichbar und dienen ausschließlich der Wiederherstellung nach einem technischen Fehler. Erst mit dem Überschreiben der letzten Sicherung ist die Löschung endgültig.

11. Erforderlichkeit der Angaben

Die Angabe von E-Mail-Adresse und Passwort ist für den Vertragsschluss erforderlich – ohne sie kann kein Konto angelegt und die App nicht genutzt werden. Alle weiteren Angaben, etwa der bürgerliche Name, das Profil für die KI oder die Schulform, sind freiwillig; werden sie nicht gemacht, entstehen keine Nachteile außer dem Wegfall der jeweiligen Komfortfunktion.

12. Deine Rechte als betroffene Person

Dir stehen folgende Rechte zu:

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) – die App bietet dafür unter „Meine Daten“ einen Export der eigenen Daten (einschließlich hochgeladener Dateien) in einem maschinenlesbaren Format zum Herunterladen an,
  • Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Soweit ich Daten auf Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeite (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), hast du das Recht, aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Ich verarbeite die Daten dann nicht mehr, es sei denn, ich kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die deine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zudem hast du ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichts­behörde (Art. 77 DSGVO), z. B. der für dich zuständigen Landesbehörde.

An wen du dich wendest

Für deine eigenen Konto-, Vertrags- und Zahlungsdaten ist der Anbieter Ansprechpartner (Kontakt siehe Abschnitt 1). Für Schüler-, Anwesenheits- und Leistungsdaten ist dagegen die Schule bzw. die nach Landesrecht zuständige öffentliche Stelle Verantwortliche (Abschnitt 1 und 13); Schüler:innen und Eltern richten Anliegen zu diesen Daten daher an die Schule. Der Anbieter unterstützt die Schule als Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung dieser Rechte (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).

13. Besondere Hinweise zu Schülerdaten

Ob überhaupt Schülerdaten verarbeitet werden, hängt vom gebuchten Tarif ab:

  • Tarife ohne Schülerverwaltung: Die Funktionen für Schüler:innen und Noten sind nicht freigeschaltet (Klassen bleiben nutzbar, sie enthalten dort aber keine Schüler:innen), und in die übrigen Felder – Kalender, Tagesnotizen, Notizen, Materialablage und die Freitextfelder der Unterrichtsplanung – gehören keine personenbezogenen Daten. Das gilt für Angaben zu Schüler:innen ebenso wie zu Eltern und Kolleg:innen; für die üblichen Einträge genügt der Anlass ohne Namensnennung, etwa „Elterngespräch 3b, 14 Uhr“. Die Kund:in sagt diese Nutzung bei der Wahl des Tarifs ausdrücklich zu; Zeitpunkt und Wortlaut der Zusage halte ich als Nachweis fest (Speicherdauer wie bei den übrigen Nachweisen, Abschnitt 10). Deshalb verarbeite ich in diesen Tarifen keine personenbezogenen Daten Dritter, und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist für sie nicht erforderlich (AGB § 4 Abs. 2). Wer mit personenbezogenen Daten arbeiten möchte, wechselt in einen Tarif mit Schülerverwaltung. Unberührt bleibt die KI-Funktion: Dort verlassen Eingaben den Dienst, und personenbezogene Daten Dritter sind in allen Tarifen untersagt (AGB § 4c Abs. 2, Abschnitt 8).
  • Wechsel in einen Tarif ohne Schülerverwaltung: Waren beim Wechsel bereits Schülerdaten gespeichert, werden sie 30 Tage lang gesperrt aufbewahrt – in dieser Zeit ist die Verarbeitung auf Anzeige und Export beschränkt, damit die Lehrkraft die Daten für die verantwortliche Stelle sichern kann. Auch diese Aufbewahrung ist weisungsgebundene Auftragsverarbeitung (Art. 28, 29 DSGVO) auf der Rechtsgrundlage der verantwortlichen Stelle – nicht auf einer eigenen des Anbieters (Abschnitt 2). Danach werden sie vollständig gelöscht. Für diese Übergangszeit besteht die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO fort; sie endet mit der Löschung. Wird innerhalb der Frist in einen Tarif mit Schülerverwaltung zurückgewechselt, entfällt die Löschung.
  • Tarife mit Schülerverwaltung: Die App verarbeitet personenbezogene Daten von Schüler:innen, also regelmäßig von Minderjährigen, die als Kinder besonders schutzbedürftig sind. Verantwortliche für diese Daten ist die Schule bzw. die nach Landesrecht zuständige öffentliche Stelle (vertreten durch die Schulleitung); die Lehrkraft erfasst und pflegt sie als autorisierte Nutzerin innerhalb der Schule. Der Plattformbetreiber verarbeitet sie ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter im Rahmen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, der mit der verantwortlichen Stelle zu schließen ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung im Schulkontext richtet sich nach dem jeweiligen Landes- und Schuldatenschutzrecht; für die dort vorgesehenen Verfahren – etwa eine Genehmigung durch die Schulleitung – ist die verantwortliche Stelle zuständig (§ 13 Abs. 1 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung). Nach Vertragsende ist die Verarbeitung dieser Daten für 180 Tage auf Anzeige und Export beschränkt (Gelegenheit zur Rückgabe an die verantwortliche Stelle); danach werden sie vollständig gelöscht, und mit der Löschung endet die Auftragsverarbeitung. Verlangt die verantwortliche Stelle eine frühere Löschung oder Rückgabe, geht diese Weisung vor.

Wechsel in einen Tarif ohne Schülerverwaltung: Ein solcher Wechsel ist jederzeit möglich. Sind beim Wechsel noch Klassen und Schüler:innen angelegt, werden diese Daten mit dem Wechsel gesperrt (nur noch Anzeige und Export) und nach einer Übergangsfrist von 30 Tagen vollständig gelöscht; die App weist vor dem Wechsel ausdrücklich auf diese Folge hin und bietet die Sicherung an. Vorhandene Daten bloß auszublenden würde die Verarbeitung nicht beenden – erst mit der Löschung endet sie. Der Auftragsverarbeitungsvertrag besteht über den Wechsel hinaus fort. Wird innerhalb der Frist in einen Tarif mit Schülerverwaltung zurückgewechselt, entfällt die Löschung.

13a. Wenn deine Schule die Lizenz hält

Erwirbt eine Schule die Lizenz für ihr Kollegium (Schullizenz), ändert sich für die beteiligten Lehrkräfte Grundlegendes: Verantwortliche ist dann die Schule – auch für ihre Konto- und Nutzungsdaten –, ein Zahlungsdienstleister ist nicht beteiligt, und es gibt weder Tarife noch Testphase noch Widerrufsrecht.

Für diesen Fall gilt deshalb eine eigene Fassung: Datenschutz bei der Schullizenz. Sie beantwortet insbesondere die Frage, an wen die Lehrkraft ihre Betroffenenrechte richtet. Die vertragliche Seite regeln die Nutzungsbedingungen der Schullizenz und der zugehörige Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Ob das auf dich zutrifft, siehst du unter „Einstellungen → Auftragsverarbeitung“. Hattest du vor einem Beitritt einen eigenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, geht der Vertrag der Schullizenz ihm ab dem Beitritt vor; für die Daten, die du mitgebracht hast und die in deinem Konto bleiben, läuft der frühere fort.

14. Datensicherheit

Ich setze technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Daten zu schützen: Transportverschlüsselung (TLS) auf allen Seiten, Passwörter ausschließlich als Hashwert, strikte Mandantentrennung (jedes Konto sieht ausschließlich seine eigenen Daten) sowie Zugriffskontrolle für den Verwaltungsbereich. Belege der Buchhaltung liegen außerhalb des öffentlich erreichbaren Bereichs und werden nur nach Anmeldung ausgeliefert.

Datenbank, hochgeladene Dateien und Sicherungen liegen auf einem verschlüsselten Datenträger (LUKS2, AES-XTS mit 512 Bit Schlüssellänge); der Schlüssel wird nicht auf dem Server gespeichert. Das schützt die Daten im ruhenden Zustand – etwa wenn Hardware ausgetauscht oder entsorgt wird. Während des laufenden Betriebs ist der Datenträger entsperrt; insoweit schützen die Zugriffsrechte des Betriebssystems, zu denen allein ich Zugang habe.

Der Datenbestand wird täglich automatisch gesichert. Jede Sicherung prüft sich unmittelbar nach ihrer Erstellung selbst; schlägt die Prüfung fehl, wird sie verworfen und gemeldet, statt einen unbrauchbaren Stand abzulegen. Die Sicherungen liegen wie der Datenbestand selbst auf Servern in Deutschland und sind im Klartext nur dem Anbieter zugänglich. Zusätzlich erstellt der Hoster täglich ein Abbild der gesamten Server-Festplatte und bewahrt es getrennt vom Server auf; die Daten sind darin ausschließlich in verschlüsselter Form enthalten, der Schlüssel ist nicht Teil des Abbilds. Wie lange die Sicherungen aufbewahrt werden und was das für die Löschung bedeutet, steht in Abschnitt 10.

15. Änderungen dieser Erklärung

Ich passe diese Erklärung an, wenn sich die Verarbeitung ändert – etwa weil eine Funktion hinzukommt oder ein Dienstleister wechselt. Es gilt die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.

Stand: 16. September 2026.