Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Verbraucher
Anbieter des Dienstes „Mein Schulorganizer" (nachfolgend „Dienst") ist Dr. Michael Milde, Einzelunternehmen (nachfolgend „Anbieter"). Ladungsfähige Anschrift und Kontaktdaten stehen im Impressum.
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes zwischen dem Anbieter und den Nutzer:innen (nachfolgend „Kund:in"). Abweichende Bedingungen der Kund:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich zu.
Der Dienst richtet sich an Verbraucher:innen (§ 13 BGB). Verbraucher:in ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte sind danach Verbraucher:innen, auch wenn sie den Dienst für ihren Unterricht nutzen: ihre Tätigkeit ist eine unselbständige.
Wer den Vertrag dagegen für eine selbständige berufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit abschließt — etwa für eine eigene Nachhilfe-, Musik- oder Sprachschule —, ist Unternehmer:in (§ 14 BGB). Für sie gelten diese AGB mit der Maßgabe, dass die allein Verbraucher:innen zustehenden Rechte nicht gelten; das betrifft insbesondere das Widerrufsrecht (§ 6) und die Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), auf die § 2 und § 7 verweisen. Die übrigen Regelungen bleiben unberührt.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Tarife
Mein Schulorganizer ist eine Webanwendung zur Organisation von Unterricht, Noten, Klassen und Terminen. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif; der jeweils aktuelle Umfang und die Preise ergeben sich aus der Tarifübersicht.
Die Tarife unterscheiden sich insbesondere in drei Punkten: ob Schüler:innendaten verarbeitet werden dürfen (Klassen, Schüler:innen, Noten, Beobachtungen), im monatlichen Kontingent an KI-gestützten Unterrichtsplanungen und im Speicherplatz für eigene Materialien. Der Einstiegstarif ist bewusst ohne Schüler:innendaten ausgelegt (§ 4).
Verfügbarkeit. Der Dienst wird als Online-Dienst über das Internet bereitgestellt. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Jahresmittel (das entspricht einer Ausfallzeit von etwa dreieinhalb Tagen im Jahr), gemessen am Zugang über das öffentliche Internet am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Nicht als Ausfallzeit zählen angekündigte Wartungen nach dem folgenden Absatz, Zeiten höherer Gewalt sowie Störungen, die ihre Ursache im Bereich der Kund:in haben (etwa ihr Anschluss, ihr Endgerät oder ihr Browser).
Wartung. Für Wartung und Aktualisierung darf der Anbieter den Dienst unterbrechen, im Regelfall höchstens vier Stunden im Monat. Planbare Wartungen kündigt er mindestens 48 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail an und legt sie nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit (Montag bis Freitag, 7 bis 17 Uhr). Eingriffe, die zur Abwehr einer Sicherheitsgefahr keinen Aufschub dulden, sind auch ohne Vorankündigung zulässig; der Anbieter unterrichtet die Kund:in darüber nachträglich.
Betriebsweise. Der Dienst wird von einem Einzelunternehmen auf einem einzelnen Server in Deutschland ohne Ausweich- oder Hochverfügbarkeitssystem betrieben. Fällt das Rechenzentrum, die Netzanbindung oder ein eingebundener Dienstleister (Zahlungs- oder KI-Dienstleister) aus, kann eine Störung deshalb länger dauern als bei einem redundant betriebenen Dienst. Unterstützung leistet der Anbieter per E-Mail und antwortet in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; eine Rufbereitschaft, feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten bestehen nicht. Diese Angaben beschreiben den Betrieb; sie beschränken die gesetzlichen Rechte der Kund:in bei Mängeln des digitalen Produkts (§§ 327e ff. BGB) nicht.
Änderungen des digitalen Produkts. Über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche (Aktualisierungen, Sicherheits- und Fehlerbehebungen) hinaus darf der Anbieter den Dienst nur ändern, wenn (1) hierfür ein triftiger Grund vorliegt, (2) der Kund:in keine zusätzlichen Kosten entstehen und (3) die Kund:in klar und verständlich über die Änderung informiert wird. Triftige Gründe sind insbesondere: Anpassung an eine veränderte technische Umgebung oder eine gestiegene Nutzerzahl; Wahrung der IT-Sicherheit; Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung; Weiterentwicklung oder Verbesserung des Funktionsumfangs. Nicht als triftiger Grund gilt das bloße Interesse des Anbieters, Kosten zu senken. Der im gebuchten Tarif zugesagte Leistungsumfang darf durch eine Änderung nicht entwertet werden; die Regeln über nachteilige Änderungen bleiben unberührt.
Nachteilige Änderungen. Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang zum oder die Nutzbarkeit des Dienstes nicht nur unerheblich, informiert der Anbieter die Kund:in mindestens 30 Tage vorab auf einem dauerhaften Datenträger — per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse — über Art und Zeitpunkt der Änderung sowie über ihre nachstehenden Rechte. Nicht nur unerheblich ist eine Änderung insbesondere dann, wenn eine im Tarif zugesagte Funktion entfällt oder wesentlich eingeschränkt wird, wenn das monatliche Kontingent an KI-Planungen oder an KI-Arbeitsblättern oder der Speicherplatz verringert wird oder wenn eine Export- oder Druckmöglichkeit wegfällt. Die Kund:in kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information oder ab dem späteren Zeitpunkt der Änderung unentgeltlich beenden; bereits im Voraus gezahlte Entgelte erstattet der Anbieter für die Zeit nach der Beendigung anteilig. Das Beendigungsrecht besteht nicht, wenn der Kund:in die Möglichkeit erhalten bleibt, den Dienst ohne zusätzliche Kosten unverändert weiterzunutzen (§ 327r Abs. 3, 4 BGB).
Wechsel in einen Tarif ohne Schüler:innendaten: Der Wechsel ist jederzeit möglich. Sind noch Schüler:innendaten gespeichert, werden diese mit dem Wechsel gesperrt und nach einer Übergangsfrist gelöscht; Einzelheiten regelt § 4.
§ 3 Registrierung, Konto und Vertragsschluss
Für die Nutzung ist ein Konto erforderlich. Die Aktivierung erfolgt über einen Bestätigungslink per E-Mail. Die Kund:in hat ihre Zugangsdaten vertraulich zu halten und die angegebenen Daten aktuell zu halten.
Mit der Registrierung beginnt eine kostenlose Testphase (§ 5); ein entgeltlicher Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande.
Der kostenpflichtige Vertrag kommt wie folgt zustande: Die Kund:in wählt einen Tarif aus. Vor der Bestellung zeigt der Anbieter auf einer eigenen Bestellübersicht den gewählten Tarif, den enthaltenen Leistungsumfang, den monatlichen Gesamtpreis, die Abrechnungsweise, die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeit hervorgehoben an. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" gibt die Kund:in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot annimmt. Als Annahme gilt allein die Freischaltung des gebuchten Tarifs im Konto der Kund:in; der Anbieter bestätigt sie zusätzlich per E-Mail. Die Zahlung ist Erfüllung und nicht selbst die Annahme.
Wann der erste Betrag eingezogen wird, hängt davon ab, ob zum Zeitpunkt der Bestellung noch eine Testphase läuft:
- Ohne laufende Testphase wird die Zahlung bereits im Bestellvorgang über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Scheitert sie, wird der Tarif nicht freigeschaltet und es kommt kein Vertrag zustande; ein gleichwohl eingezogener Betrag wird erstattet.
- Während einer laufenden Testphase wird im Bestellvorgang nichts eingezogen: Der Anbieter schaltet den Tarif frei, der Vertrag kommt damit sofort zustande, und die restliche Testphase bleibt erhalten; die erste Abbuchung erfolgt erst mit ihrem Ende (§ 5). Eine Zahlungsweise hinterlegt die Kund:in dabei gleichwohl schon im Bestellvorgang. Scheitert die erste Abbuchung nach dem Ende der Testphase, bleibt es beim geschlossenen Vertrag; es gilt dann das Verfahren bei Zahlungsverzug nach § 5. Ist von der Testphase nur noch der in § 5 genannte kurze Rest übrig, beginnt die Abrechnung sofort und es gilt der vorstehende Spiegelstrich.
Eingabefehler. Vor dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen" zeigt die Bestellübersicht alle Angaben der Bestellung an. Die Kund:in kann sie dort prüfen und über die Zurück-Funktion des Browsers oder den Weg zurück zur Tarifauswahl jederzeit ändern; bis zum Klick auf die Schaltfläche ist die Bestellung nicht abgegeben und lässt sich durch Schließen des Fensters folgenlos abbrechen.
Vertragstext und Sprache. Der Anbieter speichert die Bestelldaten und den Stand der einbezogenen Vertragstexte (AGB, Datenschutzerklärung) zum Zeitpunkt der Bestellung und schickt der Kund:in die Bestätigung per E-Mail; diese E-Mail und die jeweils geltende Fassung dieser AGB auf dieser Website bilden zusammen den Vertragstext. Die AGB lassen sich jederzeit aufrufen, ausdrucken und speichern. Der Anbieter macht den zurückliegenden Wortlaut einer früheren Fassung nicht selbst zugänglich; die Kund:in wird deshalb gebeten, die Bestätigungsmail aufzubewahren, und erhält den bei ihrer Bestellung geltenden Wortlaut auf Anfrage. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen; eine andere Vertragssprache steht nicht zur Verfügung.
Eingang der Bestellung. Der Anbieter bestätigt der Kund:in den Eingang ihrer Bestellung unverzüglich per E-Mail. Kommt der Vertrag zustande, geschieht das mit der Vertragsbestätigung, die den Eingang zugleich bestätigt. Wird die Bestellung nicht bezahlt – etwa weil die Kund:in den Bezahlvorgang abbricht –, erhält sie eine gesonderte Eingangsbestätigung. Eine Eingangsbestätigung ist für sich genommen keine Annahme des Angebots; der Vertrag kommt erst mit der Freischaltung des Tarifs zustande.
Verhaltenskodizes. Der Anbieter hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
§ 4 Pflichten der Nutzer:innen (Datenschutz)
(1) Verantwortliche für die in der App erfassten Schüler:innendaten ist die Schule bzw. die nach Landesrecht zuständige öffentliche Stelle (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), vertreten durch die Schulleitung; die nutzende Lehrkraft handelt als autorisierte Nutzerin innerhalb der Schule. Der Anbieter wird insoweit als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) tätig. Die Kund:in stellt sicher, dass sie zur Nutzung des Dienstes mit Schüler:innendaten berechtigt ist und dass der Auftragsverarbeitungsvertrag mit der verantwortlichen Stelle geschlossen ist; den entsprechenden Vertrag stellt der Anbieter bereit. Er kommt zwischen der Schule und dem Anbieter zustande — die Kund:in legt ihn dort vor, schließt ihn aber nicht selbst (Absatz 1a). Dies gilt in Tarifen mit Schüler:innenverwaltung; für Tarife ohne diese Verwaltung gilt Absatz 2. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(1a) Testdatenbetrieb und Freigabe für echte Daten. Dieser Absatz gilt in Tarifen mit Schüler:innenverwaltung. Der Dienst steht der Kund:in von Beginn an vollständig zur Verfügung. Solange dem Anbieter kein von der Schulleitung unterzeichneter Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt, darf die Kund:in in die Funktionen für Klassen, Schüler:innen und Noten keine echten personenbezogenen Daten von Schüler:innen eingeben, sondern arbeitet dort mit erfundenen Beispieldaten. Für die Verarbeitung echter Daten reicht die Kund:in den unterzeichneten Vertrag im Dienst ein. Der Anbieter prüft den Vertrag unverzüglich, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, zeichnet ihn gegen und stellt ihn der Kund:in zur Weitergabe an ihre Schule zur Verfügung; mit der Gegenzeichnung ist die Verarbeitung echter Daten freigegeben. Lehnt der Anbieter die Gegenzeichnung ab — etwa weil das eingereichte Dokument unvollständig oder nicht unterzeichnet ist —, teilt er dies unter Angabe des Grundes mit; die Kund:in kann den Vertrag jederzeit erneut einreichen, und die vorherige Einreichung bleibt als eigener Vorgang nachvollziehbar. Bis zur Gegenzeichnung bleibt es beim Testdatenbetrieb nach Satz 2; die übrigen Funktionen sind davon nicht berührt. Diese Voraussetzungen verändern die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach Absatz 1 nicht; die Kund:in wird durch sie insbesondere nicht selbst Verantwortliche. Werden entgegen Satz 2 echte Daten eingegeben, gilt § 4a Abs. 4.
(2) Tarife ohne Schüler:innendaten. In diesen Tarifen sind die Funktionen zur Verwaltung von Schüler:innen und Noten nicht freigeschaltet; Klassen lassen sich anlegen und für Stundenplan und Unterrichtsplanung nutzen, sie enthalten dort aber keine Schüler:innen. Die Kund:in gibt in diesen Tarifen keine personenbezogenen Daten Dritter in den Dienst ein — auch nicht in Kalender, Tagesnotizen, Notizen, die Materialablage oder die Freitextfelder der Unterrichtsplanung, die dort zur Verfügung stehen. Erfasst sind Namen und Angaben zu einzelnen Schüler:innen ebenso wie zu Eltern und Kolleg:innen. Für die üblichen Einträge genügt der Anlass ohne Namensnennung, etwa „Elterngespräch 3b, 14 Uhr“; die Kund:in sagt diese Nutzung bei der Wahl des Tarifs ausdrücklich zu, und der Anbieter hält Zeitpunkt und Wortlaut der Zusage fest. Der Anbieter verarbeitet in diesen Tarifen deshalb keine personenbezogenen Daten Dritter im Auftrag der Schule; ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Absatz 1 ist für sie nicht erforderlich. Möchte die Kund:in mit personenbezogenen Daten arbeiten, wechselt sie in einen Tarif mit Schüler:innenverwaltung. Die Zusage betrifft ihr künftiges Verhalten; Angaben, die vor einem Wechsel aus einem Tarif mit Schüler:innenverwaltung in solchen Feldern gespeichert wurden, bleiben davon unberührt (Absatz 3). Unberührt bleibt außerdem das Verbot personenbezogener Daten in den Eingabefeldern der KI-Funktion (§ 4c Abs. 2); dort verlassen die Eingaben den Dienst.
(3) Wechsel in einen Tarif ohne Schüler:innendaten. Sind zum Zeitpunkt des Wechsels bereits Schüler:innen oder Noten gespeichert, werden diese Daten mit dem Wechsel gesperrt: Sie lassen sich nur noch ansehen und exportieren, nicht mehr ändern oder ergänzen. 30 Tage nach dem Wechsel werden sie endgültig gelöscht. Diese Frist dient allein dazu, die eigenen Daten zu sichern; die Kund:in wird auf den Wechsel und seine Folgen vor der Bestätigung ausdrücklich hingewiesen und kann eine Sicherung herunterladen. Wechselt sie innerhalb der Frist zurück in einen Tarif mit Schüler:innenverwaltung, entfällt die Löschung und die Daten bleiben erhalten. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (Absatz 1) besteht bis zur Löschung fort und endet mit ihr; solange er besteht, gilt er auch für die bereits gespeicherten Angaben in den Feldern nach Absatz 2. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Daten besteht nach Ablauf der Frist nicht.
(4) Verletzt die Kund:in schuldhaft ihre Pflichten aus diesem Paragraphen und wird der Anbieter deswegen von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt sie den Anbieter von den dadurch verursachten, tatsächlich begründeten Ansprüchen frei. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die Kund:in unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichtet, ihr Gelegenheit zur Stellungnahme und zur eigenen Verteidigung gibt und ohne ihre Zustimmung weder ein Anerkenntnis abgibt noch einen Vergleich schließt. Ein Mitverschulden des Anbieters ist zu berücksichtigen (§ 254 BGB). In Tarifen mit Schüler:innendaten gilt die Freistellung nur, soweit die Kund:in außerhalb der Weisungen der verantwortlichen Stelle gehandelt hat.
(5) Grenzen der Freistellung. Sie erfasst neben dem Anspruch des Dritten die zur Rechtsverteidigung erforderlichen, angemessenen Kosten. Sie besteht nicht, soweit der Anbieter die Inanspruchnahme selbst zu vertreten hat, soweit sie auf einer eigenen Pflichtverletzung des Anbieters beruht oder soweit es um Geldbußen und Zwangsgelder geht, die gegen den Anbieter wegen eines eigenen Verstoßes verhängt werden. Über die gesetzliche Haftung der Kund:in hinausgehende Ansprüche begründet dieser Absatz nicht; eine verschuldensunabhängige Einstandspflicht ist mit ihm nicht verbunden.
§ 4a Zulässige Nutzung, Inhalte, Sperrung
(1) Zweck und Zugang. Der Dienst dient der Organisation des eigenen Unterrichts der Kund:in. Der Zugang ist persönlich; Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben und ein Konto darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
(2) Unzulässige Inhalte und Nutzungen. Die Kund:in darf keine Inhalte einstellen, die gegen Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter verletzen — insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte —, keine strafbaren, jugendgefährdenden, volksverhetzenden oder gewaltverherrlichenden Inhalte und keine Schadsoftware. Unzulässig sind ferner der automatisierte Massenabruf, Handlungen, die den Betrieb oder andere Nutzer:innen beeinträchtigen, sowie die Umgehung technischer Beschränkungen, insbesondere der Kontingente für KI-gestützte Planungen. Die gesetzlichen Befugnisse zur Dekompilierung und Fehlerbehebung (§§ 69d, 69e UrhG) bleiben unberührt.
(3) Sicherheits- und Meldepflichten. Die Kund:in hält ihre Zugangsdaten geheim und teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn sie den Verdacht hat, dass Unbefugte Zugang zu ihrem Konto haben oder ihr E-Mail-Postfach betroffen ist. Wer eine Sicherheitslücke entdeckt, meldet sie dem Anbieter, statt sie auszunutzen, und veröffentlicht sie nicht, bevor der Anbieter angemessene Gelegenheit zur Behebung hatte. Der Anbieter unterrichtet die Kund:in unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, die ihre Daten betreffen.
(4) Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, Sperrverfahren. Erlangt der Anbieter Kenntnis von einem Verstoß gegen Absatz 2 oder davon, dass eine Bestätigung nach § 4 Abs. 1a unrichtig war — insbesondere dass die schulische Genehmigung fehlt oder kein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht —, fordert er die Kund:in zunächst unter Angabe des Grundes und mit angemessener Frist zur Abhilfe auf. Erst nach fruchtlosem Fristablauf oder bei einem schwerwiegenden Verstoß darf er einzelne Inhalte oder den Zugang sperren. Bei einer unrichtigen Bestätigung nach § 4 Abs. 1a beschränkt sich die Sperrung in der Regel auf die Funktionen zur Verwaltung von Schüler:innen und Noten; die übrigen Funktionen bleiben nutzbar. Vor einer Sperrung wird die Kund:in gehört; das gilt nicht bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei einer fortdauernden Rechtsverletzung, einer Gefahr für den Betrieb oder für Dritte oder bei einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung. Die Sperrung wird in Textform mitgeteilt und begründet; die Kund:in kann jederzeit Stellung nehmen, und die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Während einer Sperrung bleiben das Ansehen und der Export der eigenen Daten möglich, soweit nicht gerade diese Daten Gegenstand des Verstoßes sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 7) und die Regelung zum Zahlungsverzug (§ 5) bleiben unberührt.
§ 4b Rechte an eigenen Inhalten
(1) Alle Rechte an den Inhalten, die die Kund:in eingibt oder hochlädt — Texte, Planungen, Materialien, Dateien —, bleiben bei ihr beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Anbieter erwirbt daran keine inhaltlichen Nutzungsrechte.
(2) Technische Lizenz. Die Kund:in räumt dem Anbieter eine einfache, unentgeltliche, jederzeit durch Löschung widerrufliche Lizenz ein, die allein dem Zweck dient, die vertraglich geschuldeten Funktionen zu erbringen, und auf die Vertragslaufzeit zuzüglich der in § 7 und in der Datenschutzerklärung genannten Fristen befristet ist. Sie umfasst ausschließlich: das Speichern und Anzeigen der Inhalte für die Kund:in, das Umwandeln in Export- und Druckformate, das Anfertigen von Sicherungskopien sowie — nur soweit die Kund:in die KI-Funktion selbst auslöst — das Übermitteln der dafür ausgewählten Angaben an den in der Datenschutzerklärung genannten KI-Dienstleister (§ 4c).
(3) Was die Lizenz nicht umfasst. Der Anbieter nutzt die Inhalte nicht für eigene Zwecke, gibt sie über die in der Datenschutzerklärung genannten Auftragsverarbeiter hinaus nicht weiter, veröffentlicht sie nicht und verwendet sie nicht zum Training von KI-Modellen.
(4) Zusicherung der Kund:in. Die Kund:in sichert zu, dass sie an den eingestellten Inhalten die erforderlichen Rechte hat oder gesetzlich zur Nutzung befugt ist. Das gilt insbesondere für Auszüge aus Schulbüchern und anderen Verlagswerken: Die Schranken für Unterricht und Lehre (§§ 60a ff. UrhG) erlauben nicht jede Speicherung auf Servern eines Dritten.
§ 4c KI-gestützte Funktionen
(1) Wie die Funktion arbeitet. Der Dienst kann auf ausdrückliche Anforderung Vorschläge für Unterrichtsplanungen erzeugen lassen. Erst dieser Klick löst eine Übermittlung an den in der Datenschutzerklärung genannten KI-Dienstleister aus; ohne ihn wird nichts übermittelt.
(2) Keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten. In die Eingabefelder der KI-Funktion und in die dafür mitgegebenen Dateien dürfen keine personenbezogenen Daten Dritter — insbesondere keine Namen, Noten, Beobachtungen, Gesundheits- oder Förderdaten einzelner Schüler:innen — und keine dienstlich vertraulichen Informationen eingegeben werden. Diese Pflicht gilt in allen Tarifen, auch in solchen mit Schüler:innenverwaltung. Der Dienst stellt von sich aus keine Verbindung zwischen einer Planung und einer Klasse oder einem Kind her; für den Inhalt freier Textfelder ist die Kund:in verantwortlich.
(3) Rechte an den Ausgaben. Soweit an den erzeugten Ausgaben Rechte entstehen können, stehen sie im Verhältnis zum Anbieter der Kund:in zu; der Anbieter macht daran keine Rechte geltend. Die Kund:in wird darauf hingewiesen, dass rein maschinell erzeugte Ausgaben nach deutschem Recht regelmäßig keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, dass gleiche oder ähnliche Ausgaben auch anderen Nutzer:innen angezeigt werden können und dass eine Ausgabe im Einzelfall Rechte Dritter berühren kann. Eine Gewähr für Ausschließlichkeit oder für die Freiheit von Rechten Dritter übernimmt der Anbieter nicht.
(4) Pflicht zur fachlichen Prüfung. Ausgaben der KI können sachlich falsch, unvollständig, veraltet oder für die konkrete Lerngruppe ungeeignet sein. Sie sind Vorschläge und ersetzen weder die fachliche noch die didaktische Beurteilung. Die Kund:in ist verpflichtet, jede Ausgabe vor der Verwendung im Unterricht fachlich zu prüfen; sie bleibt für ihren Unterricht, dessen Übereinstimmung mit den Vorgaben ihres Landes und die Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten allein verantwortlich. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Funktion, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
(5) Kontingent und Verfügbarkeit. Der Umfang der KI-Nutzung richtet sich nach dem im Tarif enthaltenen monatlichen Kontingent; gezählt wird je Aufruf. Die Funktion setzt die Erreichbarkeit des KI-Dienstleisters voraus; fällt sie vorübergehend aus oder ändert der Dienstleister seine Bedingungen, gilt § 2 entsprechend.
§ 5 Preise, Testphase, Zahlung, Kleinunternehmer
Testphase. Mit der Registrierung kann der Dienst 30 Tage kostenlos genutzt werden, und zwar im dabei gewählten Tarif — getestet wird also der Umfang, der später auch gebucht würde.
Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Es wird keine Zahlungsmethode hinterlegt und es erfolgt keine Abbuchung. Kosten entstehen ausschließlich durch einen gesonderten zahlungspflichtigen Bestellvorgang nach § 3. Wer nicht bestellt, kann das Konto nach Ablauf der Testphase noch 180 Tage lesen und seine Daten exportieren; neue Einträge sind dann nicht mehr möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden das Konto und alle damit gespeicherten Inhalte endgültig gelöscht; 14 Tage vorher erinnert der Anbieter per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Wird in dieser Zeit ein Tarif gebucht, entfällt die Löschung und die Daten bleiben erhalten.
Bestellung während der Testphase. Wird ein Tarif bestellt, solange die Testphase noch läuft, bleibt die restliche Testphase erhalten: Der Vertrag kommt sofort zustande, die erste Abbuchung erfolgt aber erst mit ihrem Ende, und der Abrechnungsmonat beginnt zu diesem Zeitpunkt. Der genaue Termin wird in der Bestellübersicht genannt. Beträgt die restliche Testphase weniger als zwei Tage, beginnt die Abrechnung sofort; darauf weist die Bestellübersicht ebenfalls hin, indem sie dann keinen späteren Termin ausweist.
Für ein bestelltes Abonnement gilt der Preis des gebuchten Tarifs in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Alle Preise sind Gesamtpreise. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe; das Entgelt ist mit Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig.
Umsatzsteuer: Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer erhoben oder in Rechnungen ausgewiesen.
Kommt die Kund:in mit der Zahlung in Verzug, fordert der Anbieter sie zunächst in Textform unter Angabe des offenen Betrags und mit einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen zur Zahlung auf; die Frist läuft ab dem Zugang dieser Aufforderung. Erst nach fruchtlosem Fristablauf und nur bei einem nicht unerheblichen Rückstand darf er den Zugang bis zum Ausgleich beschränken. Als nicht unerheblich gilt ein Rückstand, der mindestens dem Entgelt eines vollen Abrechnungsmonats entspricht. Auch während einer solchen Beschränkung bleiben das Ansehen und der Export der eigenen Daten möglich; im Übrigen gilt das Verfahren des § 4a Abs. 4 entsprechend. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Preisänderungen. Ändert der Anbieter den Preis eines Tarifs, gilt der neue Preis nur für ab dem Änderungszeitpunkt neu abgeschlossene Verträge. Bestehende Abonnements zahlen unverändert das bei Vertragsschluss vereinbarte Entgelt weiter, solange sie laufen; eine Anpassung des Entgelts bereits laufender Verträge findet nicht statt.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Vertragsschluss ist die Freischaltung des kostenpflichtig bestellten Tarifs in Ihrem Konto (§ 3); die vorgeschaltete kostenlose Testphase ist kein entgeltlicher Vertrag und löst weder Frist noch Widerrufsrecht aus.
Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts stehen Ihnen zwei gleichwertige Wege zur Wahl:
- die elektronische Widerrufsfunktion auf dieser Website – die Schaltfläche „Vertrag widerrufen" mit anschließender Bestätigung „Widerruf bestätigen" (§ 356a BGB); oder
- eine eindeutige Erklärung an uns (Anbieter, Kontaktdaten siehe Impressum), z. B. per Brief oder E-Mail. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung bzw. die Betätigung der Widerrufsfunktion. Über den Zugang eines mit der Widerrufsfunktion erklärten Widerrufs übermitteln wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 356a Abs. 4 BGB).
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Mit dem Widerruf endet das Abonnement sofort; der Zugang fällt auf den Stand ohne kostenpflichtigen Tarif zurück (Ansehen und Export bleiben nach § 7 möglich).
Kein Wertersatz. Mit der Bestellung verlangen Sie ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen. Wir dürften dafür einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verlangen (§ 357a Abs. 2 BGB). Darauf verzichten wir: Bei einem fristgerechten Widerruf erhalten Sie den gezahlten Betrag vollständig zurück.
Kein vorzeitiges Erlöschen. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn wir sie vollständig erbracht haben und Sie dem vorzeitigen Beginn zugestimmt sowie Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben (§ 356 Abs. 4 BGB). Ein laufendes Abonnement ist während der Widerrufsfrist nicht vollständig erbracht. Ihre Zustimmung zum sofortigen Beginn führt deshalb nicht dazu, dass Ihr Widerrufsrecht entfällt; sie bewirkt allein, dass Sie den Dienst schon während der Frist nutzen können.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An [Anbieter, Anschrift und E-Mail-Adresse siehe Impressum]:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Nutzung von „Mein Schulorganizer" (Tarif: __________)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________
– Name der/des Verbraucher(s): __________
– Anschrift der/des Verbraucher(s): __________
– Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von einem Monat und läuft danach auf unbestimmte Zeit weiter. Die Kund:in kann ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen; die Kündigung wird zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsmonats wirksam. Eine Bindung an eine feste Mindestlaufzeit über den ersten Monat hinaus besteht nicht.
Die Kund:in kann jederzeit zum Ende des jeweils bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. Danach wird nichts weiter abgebucht; der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen. Bei einer ordentlichen Kündigung erfolgt für den bereits begonnenen Abrechnungsmonat keine anteilige Erstattung. Gesetzliche Minderungs-, Erstattungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt – insbesondere bei Mängeln der digitalen Dienstleistung (§§ 327m ff. BGB), bei einer nachteiligen Änderung des Dienstes (§ 2) und im Fall des Widerrufs (§ 6).
Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich – jederzeit über den Kündigungsbutton (§ 312k BGB) oder in Textform an die im Impressum genannten Kontaktdaten. Über den Zugang der Kündigung, ihren Inhalt und den Zeitpunkt, zu dem sie den Vertrag beendet, bestätigt der Anbieter unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Kündigung durch den Anbieter. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, etwa wenn er den Dienst insgesamt einstellt. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte erstattet er für die Zeit nach der Beendigung anteilig; die Fristen zum Export und zur Löschung nach den folgenden Absätzen und nach § 9 gelten unverändert. Dass die Kund:in einer vorgeschlagenen Änderung dieser AGB nicht zustimmt (§ 13), ist für sich genommen kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Zugang zu den eigenen Daten nach Vertragsende. Nach dem Ende des Vertrags bleibt das Konto noch 180 Tage zugänglich, allerdings nur noch lesend: Die eigenen Daten lassen sich in dieser Zeit ansehen und über die Exportfunktionen vollständig herunterladen, neue Einträge sind nicht mehr möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden das Konto und alle damit gespeicherten Inhalte endgültig gelöscht. 14 Tage vor der Löschung erinnert der Anbieter per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Wird innerhalb der Frist wieder ein kostenpflichtiger Tarif gebucht, entfällt die Löschung und die Daten bleiben erhalten.
Für Schüler:innendaten gilt in dieser Zeit dasselbe wie bei einer Sperrung nach § 4: nur Anzeige und Export. Die Auftragsverarbeitung besteht bis zur Löschung fort und endet mit ihr; verlangt die verantwortliche Stelle eine frühere Löschung oder Rückgabe, geht diese Weisung vor. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten — insbesondere für Rechnungen und Buchungsbelege — bleiben unberührt; die Verarbeitung ist dann auf die Aufbewahrung beschränkt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 8 Haftung und Datensicherung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Datensicherung. Der Anbieter sichert die Daten täglich und bewahrt die Sicherungen gestaffelt bis zu 35 Tage auf. Nach einem von ihm zu vertretenden Datenverlust stellt er sie im Rahmen des vorstehenden Absatzes aus der jüngsten Sicherung wieder her; Eingaben, die nach dem Zeitpunkt dieser Sicherung erfolgt sind, können dabei verloren gehen. Reichweite. Die Sicherungen der Anwendung werden verschlüsselt auf demselben Server aufbewahrt wie der laufende Bestand. Sie schützen daher gegen Fehlbedienung, fehlerhafte Änderungen und den Verlust einzelner Daten, nicht gegen den gleichzeitigen Verlust des gesamten Servers. Gegen diesen schützt eine zusätzliche Ebene: Der Hoster erstellt täglich ein Abbild der gesamten Server-Festplatte und bewahrt es getrennt vom Server auf. Die Daten der Kund:in sind darin ausschließlich in verschlüsselter Form enthalten; der Schlüssel liegt nicht auf dem Server. Die Sorgfalt bei Datenintegrität, Sicherung und Wiederherstellbarkeit gehört zu den wesentlichen Vertragspflichten; eine Freizeichnung davon ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Unabhängig davon ist die Kund:in gehalten, ihre Daten über die vorhandenen Exportfunktionen in zumutbaren Abständen zusätzlich selbst zu sichern. Unterlässt sie das, kann sich dies nach § 254 BGB auf die Höhe eines Schadensersatzanspruchs auswirken; ein Haftungsausschluss folgt daraus nicht.
Was die Obliegenheit nicht bewirkt. Sie ist keine Vertragspflicht, ihre Verletzung löst keinen Anspruch des Anbieters aus, und sie berührt nicht die Pflichten des Anbieters aus § 9 — insbesondere nicht die Bereitstellung und Herausgabe der von der Kund:in bereitgestellten und der bei der Nutzung erzeugten Inhalte nach Vertragsende (§ 327p BGB), den unentgeltlichen Export und die Wiederherstellung aus der Sicherung des Anbieters. Aus einer unterlassenen eigenen Sicherung folgt weder der Verlust dieser Ansprüche noch eine Kürzung des Umfangs der Herausgabe.
§ 9 Datenexport, Anbieterwechsel, Löschung
Die Kund:in kann ihre Daten jederzeit selbst und ohne Mitwirkung des Anbieters herunterladen – in der App unter Einstellungen → Persönliche Daten → Meine Daten. Der Export ist unentgeltlich; für den Export, einen Wechsel zu einem anderen Anbieter und die anschließende Löschung erhebt der Anbieter kein Entgelt.
Umfang. Der Export enthält sämtliche von der Kund:in eingegebenen und für sie erzeugten Daten: Klassen, Schüler:innen, Noten und Bewertungsschemata, Stundenplan und Termine, Unterrichtsplanungen und Beobachtungen sowie die selbst hochgeladenen Dateien. Nicht enthalten sind Rechnungs- und Zahlungsdaten (sie stehen im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters bereit), Server-Logfiles sowie Inhalte, die der Anbieter selbst bereitstellt (Methodenkatalog, Kerncurricula) – diese sind keine Daten der Kund:in.
Format. Die Ausgabe ist ein ZIP-Archiv mit den Datensätzen als JSON (je Datensatzart eine Datei, Verknüpfungen über Schlüsselwerte) und den hochgeladenen Dateien im Originalformat; eine Beschreibung des Aufbaus liegt dem Archiv bei. Notenlisten lassen sich zusätzlich als Excel-Datei (XLSX) und als PDF ausgeben.
Technische Einschränkungen. Der Dienst bietet keine offene Programmierschnittstelle. Der Export bildet die Datenstruktur dieses Dienstes ab und ist nicht auf ein bestimmtes Zielsystem zugeschnitten; ob und wie ein anderer Anbieter ihn einlesen kann, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und wird nicht zugesagt. Bei Fragen zum Aufbau des Archivs unterstützt der Anbieter die Kund:in in zumutbarem Umfang.
Fristen (Übergangszeitraum). Während der Vertragslaufzeit ist der Export jederzeit möglich. Nach Vertragsende bleiben die Daten 180 Tage lesend abrufbar und exportierbar; schreibende Zugriffe sind dann gesperrt (§ 7). Das ist zugleich der Übergangszeitraum für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter. Verlangt die Kund:in wegen eines Wechsels mehr Zeit, verlängert der Anbieter den Zeitraum auf Anfrage angemessen. Für Schüler:innendaten nach einem Tarifwechsel gilt die kürzere Frist des § 4 (30 Tage).
Löschung. Mit Ablauf des Übergangszeitraums löscht der Anbieter die Daten vollständig (§ 7). Ist der Wechsel früher abgeschlossen, löscht er sie auf Verlangen der Kund:in sofort und bestätigt die Löschung in Textform. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere für Rechnungsbelege) bleiben unberührt; die Verarbeitung ist insoweit auf die Aufbewahrung beschränkt. Gelöscht wird sofort im laufenden Betrieb; aus den Sicherungen nach § 8 fallen die Daten mit deren Rotation, also spätestens 35 Tage später. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Meldung rechtswidriger Inhalte, Kontaktstelle
(1) Einordnung. Die Kund:in speichert im Dienst eigene Inhalte (Planungen, Notizen, hochgeladene Dateien). Diese Inhalte werden nicht öffentlich verbreitet und anderen Nutzer:innen nicht zugänglich gemacht; der Dienst ist deshalb keine Online-Plattform, sondern speichert allein im Auftrag der jeweiligen Kund:in. Soweit die Speicherung fremder Inhalte gleichwohl als Hostingdienst nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste – DSA) einzuordnen ist, gilt das Folgende.
(2) Kontaktstelle. Als zentrale elektronische Kontaktstelle für Nutzer:innen, meldende Personen, Behörden und die Europäische Kommission dient die Adresse info@mein-schulorganizer.de. Verfahrenssprachen sind Deutsch und Englisch. Weitere Kontaktwege stehen im Impressum.
(3) Meldeverfahren. Jede Person kann dem Anbieter unter dieser Adresse elektronisch melden, dass im Dienst gespeicherte Inhalte rechtswidrig sind. Die Meldung soll enthalten: eine hinreichend begründete Darlegung, warum die Inhalte rechtswidrig sind; die genaue Bezeichnung der Inhalte oder ihres Fundorts; Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person (außer bei Meldungen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) sowie die Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
(4) Bearbeitung und Entscheidung. Der Anbieter bestätigt den Eingang einer Meldung unverzüglich in Textform, prüft sie sorgfältig, zügig, objektiv und nicht willkürlich und teilt der meldenden Person seine Entscheidung mit, einschließlich der Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung. Über Maßnahmen gegenüber der betroffenen Kund:in – Entfernung, Beschränkung des Zugangs, Sperrung des Kontos – entscheidet er nach dem Verfahren des § 4a Abs. 4; die dort vorgesehene begründete Mitteilung und die Möglichkeit zur Stellungnahme gelten auch hier. Beschwerden gegen eine Maßnahme nimmt der Anbieter sechs Monate ab der Entscheidung unter der Adresse aus Absatz 2 entgegen und behandelt sie unter derselben Sorgfalt.
§ 11 Transparenz der KI-Funktion
(1) Hinweis auf die KI-Interaktion. Die Unterrichtsplanung nach § 4c wird von einem KI-System erzeugt. Die App weist an der Funktion selbst darauf hin; die Funktion läuft nur auf ausdrückliche Anforderung der Kund:in.
(2) Kennzeichnung der Ergebnisse. Planungen, die von der KI-Funktion stammen, werden in der App als maschinell erzeugt gekennzeichnet. Die Kennzeichnung wird beim Datenexport (§ 9) mit ausgegeben und soll auch dann erhalten bleiben, wenn die Kund:in die Planung weitergibt; sie darf nicht entfernt werden, um über die Herkunft des Textes zu täuschen.
(3) Menschliche Prüfung. Erzeugte Entwürfe sind Vorschläge und vor dem Einsatz im Unterricht fachlich zu prüfen (§ 4c Abs. 4). Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder curriculare Passung; die pädagogische Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft.
(4) Kein Einsatz zur Bewertung von Schüler:innen. Die KI-Funktion bewertet keine Schüler:innen, setzt keine Noten fest, erstellt keine Prognosen über Lernverläufe und trifft oder unterstützt keine Entscheidungen über den Bildungsweg. Daten einzelner Schüler:innen werden ihr nicht übermittelt (§ 4c Abs. 2, Datenschutzerklärung). Ändert sich das, unterrichtet der Anbieter die Kund:innen vorab und ordnet die Funktion rechtlich neu ein.
§ 12 Barrierefreiheit
Der Anbieter ist Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme); die Pflichten des BFSG für Dienstleistungen gelten daher nicht. Unabhängig davon bemüht sich der Anbieter um eine bedienbare, kontrastreiche und mit der Tastatur nutzbare Oberfläche. Rückmeldungen zu Barrieren nimmt er unter den im Impressum genannten Kontaktdaten entgegen.
§ 13 Änderungen der AGB, Schlussbestimmungen
Wesentliche Änderungen. Änderungen dieser AGB, die wesentliche Rechte oder Pflichten des Vertragsverhältnisses betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Kund:in. Der Anbieter kann solche Änderungen in Textform vorschlagen; erteilt die Kund:in ihre Zustimmung nicht, gilt die bisherige Fassung unverändert fort. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Eine ausbleibende Zustimmung ist kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter; es bleibt allein bei seinem ordentlichen Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist (§ 7). Nachteile für die Kund:in — etwa eine Einschränkung des Funktionsumfangs — knüpft der Anbieter nicht daran, dass sie die Zustimmung verweigert.
Produktänderungen. Änderungen des Funktionsumfangs des Dienstes richten sich ausschließlich nach § 2 (Änderungen des digitalen Produkts, § 327r BGB) und nicht nach dieser Klausel.
Redaktionelle und zwingend gebotene Anpassungen. Rein redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen, die aufgrund einer geänderten Rechtslage oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zwingend erforderlich sind und die Kund:in nicht benachteiligen, teilt der Anbieter in Textform mit. Solche Anpassungen berühren Leistungsumfang, Entgelt und Laufzeit nicht. Hält die Kund:in eine mitgeteilte Anpassung nicht für rein redaktionell oder für nicht zwingend geboten, kann sie ihr innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen; dann gilt für sie der erste Absatz (ausdrückliche Zustimmung).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem die Kund:in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 25. August 2026.